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Sehr geehrte Frau Bader Ich hätte da mal eine Frage wegen dem Erziehungsgeld. Ich bin noch in der Elternzeit bis zum 5.11.2005. Nun haben mein Mann und ich jeweils eine Lohnpfändung bekommen. Da ich aber kein eigenes Einkommen habe, könnten die dann auch das Erziehungsgeld pfänden??? Weil eigentlich sollte das Erziehungsgeld bereits am 5.1. auf´m Konto gewesen sein. Vielen Dank für Ihre Antwort MfG chrischis mum
Hallo, EG ist nicht pfändbar. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin mir zwar nicht sicher, aber Erziehungsgeld ist kein Einkommen und daher eigentlich nicht Pfändbar. Euch muss ein gewisser Teil zum Leben bleiben, es gibt Pfändungsgrenzen. Ruf auf dem Amt an von wo dein Erziehungsgeld kommt, die müssten dir ganz genau Auskunft geben können. Aber ich glaube nicht dass dein Erziehungsgeld gepfändet wird. Liebe Grüße Sandy
Mitglied inaktiv
Hallo! Erziehungsgeld darf nicht gepfändet werden. Sollte die Bank diesen Betrag an den Gläubiger weiterleiten mußt Du sofort Einspruch einlegen, damit Du das Geld zurückbekommst. Besser, der Bank gleich im voraus schon Bescheid geben, dass Du Erziehungsgeld erwartest. Gruß Daniela
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