Melanya
Hallo Frau Bader, Mein Ex-Mann und ich haben uns Ende 2016 getrennt und letztes Jahr im Juni wurde auch endlich die Scheidung vollzogen (was an mangelnder Bereitschaft zur Mitarbeit seinerseits lag). Wir haben eine gemeinsame Tochter, die bei mir lebt. Kindes Unterhalt hat er Anfangs nur eine geringe Summe gezahlt und zwischenzeitlich auch mal gar nicht. Dies habe ich eine Weile mitgemacht um weiterem Stress mit ihm aus dem Weg zu gehen. Im letzen Drittel 2018 habe ich mich dann dazu entschieden für unsere Tochter in Bezug auf den Unterhalt eine Beistandschaft beim JA zu beantragen. Dies klappte soweit auch und nach einigem Hin und Her, bzw. langen Ignorieren seiner Seits hat mein Exmann die Zahlungen dann auf die gefordete Summe angepasst, Nachzahlungen aber nicht getätigt. Auch nach häufigen Aufforderungen durch das JA nicht. Dies klappte dann bis zur Erhöhung der Werte in der Düsseldorfer Tabelle und erneuter langer Aufforderung des Beistands. Der Beistand hat dann irgendwann die Pfändung des offenen Betrages sowie der fortlaufenden Zahlungen direkt beim AG beantragt. Diese wurde auch vom Amtsgerichts genehmigt und dem Ag zugestellt, seither war es nun zweimal so, dass der AG zweimal einen Rückstand gefpändet hat und diesen an das JA überwiesen hat, die Pfändung aber nicht für die fortlaufenden Zahlungen ausführt. Der Beistand hat nun im Januar nochmals darauf hingewiesen Rückstande und laufende Unterhaltszahlungen ab Februar zu Pfänden, worauf aber nur die zweite Rückzahlung kam. Der Beistand versteht nicht, warum der Ag dieser Aufforderung nicht nachkommt und mir wird das nun langsam auch zu anstrengend, da ich den Beistand ja auch zur Entschärfung eingesetzt habe. Ich frage mich ob es gegen den Arbeitgeber irgendeine Handhabe gibt damit er der Pfändungaufforderung nachkommt? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, das der Ag eine Pfändung nicht durchführt, habe ich noch nicht erlebt. Der AG haftet ansonsten. Kann es sein, dass er an der Grenze zum Pfändungsfreibetrag liegt? Oder andere gleichrangige Pfändungen laufen? Das muss aber der Beistand klären. Liebe Grüße NB
cube
Bei Gehaltspfändung gibt es ja dennoch eine Grenze bzw. einen Betrag, der deinem Ex-Mann zur Verfügung bleiben muss. Dieser Betrag erhöht sich, wenn es Unterhaltspflichten gibt. Kann es sein, dass der AG irrtümlich nun den erhöhtem Selbstbehalt (also inkl. Unterhgaltszahlung) an deinen Ex überweist? In der Annahme, er müsse diesen berücksichtigen und nur die zusätzlichen Forderungen vom Gehalt abziehen und direkt an dich/JA überweisen? Am einfachsten wäre doc, beim AG anzurufen und nachzufragen. Damit wäre das Problem oder die Unklarheiten sicher schneller gelöst.
Mutti69
Es wird nichts bringen, beim AG anzurufen, der darf gar keine Auskunft geben. Das wäre ja sonst noch schöner. Wenn ich das richtig weiß, dann ist im Lohnpfändungsverfahren ein Gerichtsvollzieher involviert und DEN kann man anfragen. Meines Erachtens die richtige Adresse um zu schauen, dass es richtig läuft und ggf. zu korrigieren.
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