Frage: Nutzungsentschädigung

Ich habe eine Wohnungszuweisungsantrag am laufen. Es wird sich unglaublich anhören, aber mein Mann soll die "angebliche" Wohnung für 4 Monate bekommen, und das in ein Einfamilienhaus, wo meine Mutter die einzige Eigentümerin ist, und das Haus räumlich nicht trennbar ist, so dass wir alle in einer Wohngemeinschaft leben. Er ist zwar auf dem untere Stockwerk, während ich mit unserer Tochter(3) mich zu meiner Mütter geflüchtet habe. Geflüchtet, weil er psychisch Kran ist, uns gegenüber ein Psychoterror betreibt, mich vor der Tochter gedemütigt und beleidigt, und natürlich verbietet, dass ich "sein" Stockwerk mitnutze. Ich soll ja bei meiner Mutter bleiben. Als wir noch ein Paar waren, sind wir anhand einer mündlicher Leihvertrag eingezogen und wohnen mietfrei bei meiner Mutter. Wie zahlen nur anteilsmäßig Nebenkosten. Nur Gaskosten sind pro Monat über 1000€ in das gesamte Haus, und mein mann und ich sollten zusammen für das untere Stockwerk monatlich 640€ für Strom, Gas und Elektrizität zahlen. Nun wohnt er aber allein dort und zahlt nur 320, also seine Hälfte. Vor Gericht wurden alle meine Argumente von der unbilliger Härte ignoriert, das Haus soll ja groß genug für uns alle sein, und der psychische Terror wurde nicht ernst genommen. Jetzt hockt er also im Haus, weil der Gericht ihm das ermöglicht hat, und da er sich nun abgesichert fühlt, gedemütigt er und terrorisiert uns noch mehr. Ich glaube ich habe den unfähigsten Anwalt der Welt erwischt, habe seit Oktober fast 10000€ Anwalt- und Gerichtskosten, und habe ihn entlassen. Meine Frage, da ich jetzt keinen Anwalt mehr habe, wie kann ich wenigstens Nurzungsentschädigung von meinem Mann einklagen ohne noch Mal einen neuen Anwalt suchen zu müssen? Er wohnt bei uns mietfrei und den einzigen online Muster habe ich für eine Miete gefunden. Darf ich im freien Text einfach die Nutzungsentschädigung fordern. Gibt es da an Form und Inhalt ein "Muss"? Für die Wohnunszuweisung sollten wir laut dem Richter uns über die nächsten 4 Monaten einigen, dann solll mein Mann erst ausziehen. Wenn wir uns einigen, wie wir das Haus nutzen ( z.B. wer wann wo sich in welches Zimmer, Küche, Waschküche aufhalten darf) dann sollen wir ihn informieren. Ohne Einigung ergeht die Entscheidung im Bürowege. Darf ich den Richter auffordern, dass er bei der Wohnungszuweisungsantrag auch eine Nutzungsentschädigung im Bürowege festlegen soll? ( Bevor die Frage kommt, warum meine Mütter ihn als Eigentümerin nicht auswirft, natürlich haben wir es versucht. Schriftliche Kündigung war geschickt. Fristen sind vorbei. Er geht aber nicht. Eine Räumunksgkage für weitere 3-4000€ dauert aber ca. 6-12 Monate. Das bringt uns also nicht weiter .)

von susittt am 19.12.2022, 22:21



Antwort auf: Nutzungsentschädigung

Hallo, klingt alles merkwürdig. Die Wohnungszuweisung hat den Sinn, dass die Parteien eben nicht zusammen wohnen müssen - meist zum Schutz der minderjährigen Kinder. Ja, eine Entschädigung (angemessene Ausgleichszahlung) können Sie verlangen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2022