Mitglied inaktiv
Ich habe heute mit meinem Chef (wirtschaftsprüfer) gesprochen. Er sagte aus Kosten- und betrieblichen Gründen möchten sie keine Halbtagskräfte mehr einstellen. (Kanzlei ca. 40 Mitarbeiter Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)Ich sagte das ich aber nicht kündigen möchte. Mit den rechtlichen Sachen kennt er sich nicht so aus und hat mir einen Termin vorgeschlagen für nächste Woche für ein Gespräch mit unserem obersten Chef (Rechtsanwalt und einem anderen Rechtsanwalt unseres Hause der Anwalt ist für Arbeitsrecht). Die beiden kennen sich ja gut aus. Wie kann ich jetzt argumentieren? Ich möchte nicht kündigen wegen der Sperrfrist beim Arbeitsamt. Was kann ich am Besten machen. Müssen sie mir eine Abfindung zahlen? Vielen vielen Dank für eine Antwort von einer verzweifelten Martina
Hallo, melden Sie sich vorsichtshalber beim AA. Wenn der AG stichhaltige Argumente hat, die betriebliche Gründe beinhalten, bleibt Ihnen nur die Kündigung. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Muss ich jetzt zum Arbeitsamt gehen oder das Gespräch noch abwarten? Es gilt ja die Drei-Monats-Frist vor Ende der Elternzeit das man sich beim Arbeitsamt melden muss. Diese ist aber nun schon überschritten, da ich ja jetzt erst weiss das sie mich nicht mehr einstellen. Gruß Martina
Mitglied inaktiv
Also wie ich das hier immer verstanden und gelesen habe, musst Du zum Arbeitsamt, wenn Du Kenntnis davon erhälst, dass eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist. Ich habe meine Elternzeit zum Ende letzten Jahres beendet. War dann noch ein Monat arbeiten und gleich zu Beginn des Januars zum Ende Januar (gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen zum Kalendermonatsende) hat mich mein Chef gekündigt. Fall lag ähnlich wie bei Dir, allerdings war ich die einzigste Angestellte, also kein Kündigungsschutz usw.. Dann bin ich am nächsten Tag zum Arbeitsamt gegangen. Und das war okay. Habe keine Speerfrist usw. bekommen. Da ich über zwei Jahre in Elternzeit war habe ich dann dort ein fiktives Gehalt ausgerechnet bekommen. Ciao Antje
Mitglied inaktiv
...die 3-Monatsfrist zur Meldung beim Arbeitsamt gilt nur, wenn man von vorneherein weiss, dass der (befristete) Arbeitsvertrag ausläuft oder man nach der Elternzeit nicht mehr erwerbstätig sein wird. Du spürichts immer von "nicht wieder eingestellt werden". Das ist nicht richtig. Du musst und wirst nicht wieder eingestellt werden, da du nie ausgestellt/entlassen warst. Du stehst nach wie vor und im vollen Umfang in dem vertraglichen Beschäftigungsverhältnis, das du vor der Elternzeit ausgeübt hast. Es ruht nur eben während der Elternzeit. Das Arbeistamt musst du dann von einer drohenden Arbeitslosigkeit informieren, sobald du selbst Kenntnis davon hast. In deinem Falle also entweder an dem Tag, an dem du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst/bzw. selbst kündigst oder eine Kündigung seitens des AG erhälst. Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst oder selbst kündigts, wirst du sehr wahrscheinlich eine Sperrzeit vom Arbeitsamt bekommen, da du deinen Arbeistplatz dann ja selbst aufgegeben hast. Aber so weit ist es ja noch nicht. Du hast m.E. noch gute Chancen deine Ansprüche auf eine Teilzeittätigkeit durchzusetzen. Will hier jetzt nicht alles wiederholen, lies halt nochmal meinen Beitrag im "Baby und Job"-Forum. Nochmals viel Erfolg! junima
Mitglied inaktiv
Wenn du selbst kündigst musst du beim A-AMt nur ne Erklärung abgeben warum. Begründe sie damit dass eine Vollzeitstelle auf Grund der Kinderbetreuung nicht mehr zu realisieres war und eine Teilzeitstelle Seitens des Arbeitgebers abgelehnt wurde, dann bekommst du auch keine Sperre, denn die Kinderbetreuung geht vor!! Zu allem Anderen hast du ja schon reichlich Antwort!
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