Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmals Frage zum Jahresurlaub@ Fr. RA. Bader

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nochmals Frage zum Jahresurlaub@ Fr. RA. Bader

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag, ich bekomme im Mai2002 unser Baby(ET.20.5.)Mich interessiert, wie es mit dem Jahresurlaub für 2002 geregelt ist?Ich möchte diesen vor meinem Mutterschutz nehmen. Bekomme ich anteilmäßig oder vollen Urlaub, da die Schutzzeit ja im 2.Halbjahr endet? Mich interessiert es sehr, da ich jetzt bereits mit MuSChuGe in der Hand im Geschäft kämpfe! Vielen Dank Martina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Martina, Du kannst theoretisch Deinen Urlaubsanspruch für das ganze Kalenderjahr nehmen. Kommst Du dann aber nach dem Erziehungsurlaub wieder zurück zu Deinem alten Arbeitgeber, wird der zuviel genommene Urlaub angerechnet. Es ist aber so, dass Dir auch eventuell zu wenig genommener Urlaub nicht verfällt. Wenn Du bei Deinem alten Arbeitgeber wieder arbeitest nach dem Erziehungsurlaub kannst Du den Urlaub bis zum 31.12. des Folgejahres antreten. Liebe Grüße von Ingrid


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Martina, ich weiss nicht, ob ich mich richtig ausgedrückt habe. Für die Monate in denen Du im Mutterschutz bist hast Du auf jeden Fall noch Urlaubsanspruch und zwar für volle Monate. Angenommen, Dein Mutterschutz würde am 1. eines Monates enden, dann hast Du auch für diesen Monat noch den vollen Urlaubsanspruch. Für die Monate in denen Du im Erziehungsurlaub bist hast Du natürlich keinen Urlaubsanspruch mehr. Aber Dein Arbeitgeber kann nichts machen, wenn Du trotzdem für das ganze Kalenderjahr den Urlaubsanpruch nimmst. Das wird Dir erst zum Nachteil, wenn Du nach dem Erziehungsurlaub wieder arbeiten willst. Dann wird der neue Urlaubsanspruch um den zuviel genommenen Urlaub gekürzt. Aber auch nur, wenn Du bei Deinem alten Arbeitgeber wieder arbeitest. Ich weiss das so genau, da ich in der Personalverwaltung arbeite. Du musst Dich ja auch erst innerhalb von 4 Wochen nach der Geburt entschliessen, ob Du Erziehungsurlaub nehmen willst. Im Grunde musst Du das mit Deinem Gewissen und Deiner Planung, ob Du wieder arbeiten willst abmachen. Liebe Grüße von Ingrid


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo guten Morgen, ich bin in der 30.ssw und habe mühsam meinen Urlaubsanspruch bei meinem Arbeitgener durchsetzen müssen. Ich habe einen 400€ Job und arbeite 2 Tage. Nach langem Kampf gesteht mir mein AG einen Jahresurlaub von 4 Wochen zu, mit dem Satz sobald er kann werde ich meine Kündigung erhalten ..... . Meine Frage ist nun kann ich meinen ...

Hallo, mein Mann ist Dachdecker und geht immer im Dezember bis März in Kurzarbeit und arbeitet verkürzt so ca.35 Monatsstunden. Darf der Arbeitgeber da seinen Jahresurlaub Anteilmäßig kürzen oder hat er vollen Anspruch. Er hatte nämlich letztes jahr nur 17 Tage Urlaub und der Arbeitgeber hat ihn somit 9 Tage weggenommen. Ist das rechtens? ...

hallo, mein ET soll der 25.08.2015 sein. Mein Jahresurlaub beträgt 28 Tage. Wieviel Urlaub kann ich bis zum Antritt des Mutterschutzes (voraussichtlich 12.07.) beanspruchen?

Sehr geehrte Frau Bader, bin seit 14.03.16 im BV. ET ist im Oktober 2016. Habe bis dahin noch keinen Urlaub genommen. Was passiert mit meinem gesamten Jahresurlaub aus 2016?? Verfällt dieser?

Hallo! Der voraussichtliche Geburtstermin meines Kindes ist Mitte Juli. Steht mir trotzdem der gesamte Jahresurlaub zu oder nur anteilig? Liebe Grüße

Sehr geehrte Frau Bader, Vielleicht können Sie mir Auskunft über die Berechnung meines Urlaubs geben. Meine Chefin rechnet den Urlaubsanspruch in Stunden aus. Das ist mir bis jetzt zwar immer zu gute gekommen, aber dennoch bereitet es mir in diesem Jahr Schwierigkeiten wegen der Berechnung bis zum Mutterschutz. Ich habe bei einer 24std/Woc ...

Hallo, wie ist das mit dem Jahresurlaub während der Elternzeit? Wer muss dafür aufkommen, AG oder Krankenkasse? LG

Hallo Frau Bader, Ich hoffe Sie können mich aufklären, ich habe im Moment 2 verschiedene Lösungen zu einer Frage und ich weiß nicht welche rechtens ist: Ich arbeite Vollzeit mit einem Jahresurlaub von 30 Tagen. ET 24.8 Mutterschutz 13.7 Geplante Elternzeit 2 Jahre Mein Chef hat mir mitgeteilt, dass ich meine 30 Tage Jahresurlaub vor ...

Hallo. Ich bin im teilweise BV, arbeite nur noch 2Tage. Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich meinen gesamten Jahresurlaub(15 Tage) noch vor Beginn des Mutterschutzes am 28.2. nehme. Mittgeteilt wurde mir das vor 5 Tagen. Ist das rechtens? Würde den Urlaub natürlich gern teilweise erst nach der Elternzeit nehmen. Danke für die Antwort.

Liebe Frau Bader, Ich bin in Elternzeit und mit meiner Familie für einige Zeit im europäischen Ausland. Ich arbeite im Ausland Teilzeit mit der Zustimmung meines deutschen Arbeitgebers. Ich weiß, dass ich maximal 30 h pro Woche arbeiten darf. Nun habe ich hier im Ausland ein sehr reizvolles Jobangebot bekommen. Die Firma hat eine 35 h Woche ...