Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmals Elternzeit vorzeitig beenden vor Auf der Elternzeit(l-bank telefoniert)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmals Elternzeit vorzeitig beenden vor Auf der Elternzeit(l-bank telefoniert)

Andrea13

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Hallo Frau Bader, also da es vielleicht besser ist das nochmal hier kurz zu formulieren wir hatten ja in meinem anderen Beitrag geschrieben das Meine Elternzeit bis 4 Dezember 2019 geht und gekündigt habe ich zum 30 Juni 2019 , sie meinte das würde nicht funktionieren außer ich würde zum 30 Juni 2020 kündigen das vorzeitige verlassen der Elternzeit wäre nicht gültig oder hat mich die Dame falsch informiert ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, warum sollte das unzulässig sein? Natürlich können Sie kündigen. Wenn Sie keinen neuen Job annehmen, ändert das auch nichts beim EG (falls Sie noc Basis-EG bekommen). Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wie lange bekommst du Elterngeld Normalerweise gilt deine Kündigung zum 30.6 Hast dann keine Elternzeit mehr


Andrea13

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Hatte die Dame unrecht weil sie hatte sich auch skeptisch angehört finde ich ... Also zählt es doch das ich in diesem Jahr Juni (30.06.2019) die Kündigung wirksam ist und ab 01.07.2019 Arbeitslos bin , hatte mich verwundert.


Felica

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Also eine Elternzeit-Bank gibt es nicht. Ich vermute mal du meinst Elterngeld-Kasse. Weil EZ meldet man dem AG. EG bekommt man vom Staat. Auch dann wenn man keinen AG hat. Meine Vermutung ist die, das du noch bis Dezember Elterngeld bekommst. Das bekommst du auch ohne Arbeitgeber, sprich deine Kündigung bei dem zum 30.06.19 hätte da keinen Einfluss drauf. Solange du EG bekommst wärst du auch noch krankenversichert. ALG1 dagegen würdest du vorher keines bekommen. Also meinte die das sicherlich. Selbst wenn du es bekommen würdest weil du es für unter 30 Std die Woche beantragst, würde es mit dem EG verrechnet werden. Macht also wenig Sinn. ALG1 also erst wenn EG durch ist.


Andrea13

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Okidoki also wird die Kündigung trotzdem zum 30.06.2019 wirksam sodass , das Arbeitsverhältnis und die Elternzeit ab 01.07.2019 beendet ist ? =) dan wäre alles gut


mellomania

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das ja. ob aber dein elterngeld auf dein alg falls du da berechtigt bist, angerechnet wird weiß ich nicht


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