Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal wegen Erziehungsgeldantrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal wegen Erziehungsgeldantrag

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Hallo Frau Bader, muß ich das Brotoo oder das Nettoeinkommen von meinem Parteer (nicht verheiratet aber eheähnl. Gemeinschaft) angeben? Bin unsicher, denke aber es ist das Brutto. Hab ich Recht? Danke Yvonne


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