Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal erziehungsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal erziehungsgeld

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Das ist doch unverschämt, dann bekommt ja keiner mehr Erziehungsgeld (wenn nur bis 1375 Euro brutto im Monat zählt)!! Welcher Vollidiot legt denn solche Bemessungsgrenzen fest, das entspricht doch gerade mal ca. 800 Euro netto im Monat, mit so wenig könnte keiner überleben, wenn allein die Miete (in München ist das wenig!)schon 800 Euro ausmacht!!!


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hallo, kann deinen unmut sehr gut verstehen, geht mir nicht anders. nur wir haben auch versucht wohngeld zu bekommen, hat leider nicht geklappt für drei personen. wir sind nicht verheiratet und unsere tochter wird zwar angerechnet, aber leider rechnen die auch das kindergeld mit dazu. würde ich mit dazukommen wäre es besser, da ja drei leute versorgt werden müßten, aber irgendwie finden die immer einen weg nicht zahlen zu müssen. villeicht solltest du dir überlegen den höchstbetrag für ein jahr zu nehmen oder ist das erste jhalbe jahr schon bezahlt worden?? Gruß Jule


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Wenn von vornherein feststeht ,daß man nach nem halben Jahr kein Geld mehr bekommt kann man nicht das Budjet wählen lG Saskia


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man kann sich, bevor man den antrag stellt, genau ausrechnen lassen womit man besser fährt, entweder das erste jahr ziemlich hohes erziehungsgeld und dafür im zweiten garnichts mehr, oder aber das erste halbe jahr voll, dann wird neu berechnet und für das zweite jahr ebenfalls neu beantragen. man kann es sich also vor der antragstellung sehrwohl aussuchen...habe es mir ja auch ausrechnen lassen womit ich besser fahren würde


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Hallo ! Man kann entweder 2 Jahre 300 Euro oder 1 Jahr 450 Euro bekommen ! Wenn aber von vornherein feststeht daß man ab dem 7. Monat nix mehr bekommen würde muß man sich mit den 6 gezahlten Monaten zufriedengeben ! Man hat dann nicht die Möglichkeit das Budjet zu wählen! Lg Saskia


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alsdo, laut rechentabelle bekommst du das erste jalbe jahr das volle eg in höhe von 303€, das ist korrekt, aber ab dem siebten monat wird neu gerechnet und in den seltensten fällen bekommt man genausviel weiter. im zweiten jahr sowiesokaum, es sei denn dein partner zahlt unterhalt an exfrauen, inder oder was weiß ich. also wenn du volle zwei jahre das volle kindergeld bekommen würdest, müßtest du sozialfall sein. alleinerziehen, arbeitslos, etc. es wird gekürzt wo es geht. und mir ging es darum mitzuteilen, das man im vorfeld, bevor das kind da ist, sehr wohl entscheiden kann ob man ein jahr das budget haben möchte oder lieber zwei jahre erziehungsgeld, worauf aber geachtet werden muß ist halt das du einen zweiten antrag stellen mußt der neu berechnet wird. mehr habe ich dazu nicht zu sagen


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Stimmt man kann normalerweise vorher entscheiden ob man 1 Jahr Budjet oder 2 Jahre EZ-Geld haben möchte! Man kann sich aber NICHT für das Budjet entscheiden wenn man nach dem 6. Monat ein zu hohes Einkommen hat ! Das heißt :Für Jana bestand nie die Möglichkeit das Budjet zu wählen !


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