Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal Erziehungsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal Erziehungsgeld

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Hallo Ich hatte schoneinmal nach der Höhe meines Erziehungsgeldel gefragt und bekamm den link um das Erziehungsgeld zu berechnen. Laut meiner rechnung würden wir das volle erziehungsgeld bekommen. Mein problem ist wir haben das Erziehungsgeld im Oktober 2002 beantragt und haben wegen einen Nebenverdienst eine Kürzung bekommen. Nun habe ich wegen des wegfalls des Nebenverdinst einen neuen Antrag gestellt und Heute den bescheit bekommen das die kürzung ersteimal so bleibt und im zweiten Jahr ( ab Oktober 2003) wir wieder das volle Ertiehungsgeld bekommen! Warum erst im Oktober und nicht jetzt schon ,wo der Nebenverdinst weggefallen ist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für das erste Jahr ist der Verdienst des entsprechenden Kalenderjahres verbindlich.Und da haben Sie ja noch gearbeitet. Gruß, NB


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