Maya2009
Hallo, ich hatte Ihnen ja schon mal wegen der Elternzeit meiner jetzigen Schwangerschaft geschrieben. Ist es denn auch möglich das ich bis zur Geburt meines 2. Kindes (also bis Mai 2012) meine Elternzeit für meine Tochter verlängere, dann abbreche und die Elternzeit für mein 2. Kind beantrage. Wie ist das mit dem Mutterschutz da ich ja noch in Elternzeit bin beginnt dann die nächste direkt mit der Geburt oder auch erst 8 Wochen danach? Danke
Hallo, klar geht das. Aber sinnvoller ist es, die EZ vor dem Beginn des Mutterschutzes enden zu lassen. Denn jeden Tag, den Sie im neuen Mutterschutz aber nicht mehr in alter EZ sind, bekommen Sie auch den Zuschuss des Ag zum MG. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Du kannst die Elternzeit verlängern, auch taggenau! Ist es eine Verlängerung von bisher 1 Jahr + X, dann geht das nur mit Zustimmung des AG. Hattest du bisher 2 Jahres angemeldet und willst nun verlängern, dann brauchst du die weitere Elternzeit (Verlängerung) nur anzumelden. Du kannst die Elternzeit verlängern auf den Tag vor dem Beginn des neuen Mutterschutzes... Die Elternzeit fürs 2. Kind beginnt dann mit der Geburt (EZ und Mutterschutz werden ja "miteinander verrechnet). Gruß Sabine
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