Mitglied inaktiv
Habe folgendes "Problem" - ich habe damals meinem AG mitgeteilt, daß ich das 3. Jahr Elternzeit meiner Tochter aufheben möchte. (Sie ist im Juli 2003 geboren und ich bin 2005 wieder angefangen zu arbeiten). Nun bin ich mit dem 2. Kind schwanger (ET voraussichtlich 28.04.09). Möchte nun gerne das 3. Jahr meiner Tochter nehmen. Wie beantrage ich das am Besten? Mitteilen, daß ich das 3. Jahr meiner Tochter jetzt beantrage und nach diesem Jahr dann 2 Jahre Elternzeit für meinen Sohn? >Geht das alles in einem Schreiben? Wie ist es dann mit dem MuSchu der jetzigen SS? Elterngeld kann doch ganz normal beantragt werden, oder? Stehe momentan ein wenig "auf dem Schlauch". Wenn ich nämlich das 3. Jahr nach den "neuen" 2 Jahren Elternzeit anhängen würde, würde es ja nicht klappen bis zum 8 Geburtstag - wären ja dann nur noch 3 1/2 Monate. Möchte übrigens nach 1 Jahr evtl. TZ arbeiten. Ich hoffe, es ist nicht ganz so verdreht geschrieben. Vielen Dank im Voraus. LG Danie (SSW 33+4)
Hallo, wenn Sie mind. 2 Jahre beantragt hatten, müssen Sie mit Frist 7 bzw 8 Wo. dem Ag die Verlängerung schriftlich mitteilen. Ich würde dies in einem gesonderten Schreiben tun. Liebe Grüsse, NB
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