Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch mal Elternzeit

Frage: Noch mal Elternzeit

Oktaevlein

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Hallo Frau Bader, ich habe nochmal eine Frage zur Elternzeit. Meine Tochter wird im Januar 1 Jahr alt. Dann werde ich wieder arbeiten gehen, da ich nur 1 Jahr Elternzeit beantragt hatte. Kann ich danach für das 3. Lebensjahr wieder Elternzeit nehmen, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muß?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn man weniger als 2 Jahre EZ genommen hat besteht erst einmal kein Anspruch auf verlängerung. WWEnn man aber zwischendrin wieder arbeiten geht, kann man mit Frist 7 Wo neue EZ beantragen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Nein, kannst Du nicht, er muss zustimmen. Hättest 2 Jahre nehmen müssen, um einfach das 3. Jahr nehmen zu können. Nun liegt es am AG, aber vielleicht ist der da ja nett.


Oktaevlein

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Also kann der Arbeitgeber die neu beantragte Elternzeit auch ablehnen? Oder kann ich das 3. Jahr (Lebensjahr des Kindes) in jedem Fall noch nehmen. Entschuldigung, ich habe das leider noch nicht verstanden. Wäre nett, wenn Sie meine Frage kurz beantworten. Vielen Dank.


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