Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuer Wohnort zu weit?

Frage: Neuer Wohnort zu weit?

Katha0886

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Sehr geehrte Frau Bader, gibt es eine Art Grenze, in der ein Umzug bei Trennung für den Partner zumutbar ist? Habe mich getrennt und möchte 30 km weg ziehen mit meinen Kindern (ein und drei Jahre alt). Mann sagt, es wäre zu weit. Mitarbeiterin des Jugendamtes machte die Bemerkung, ob nicht näher am Wohnort eine Wohnung frei wäre. Das ein Richter auf meiner Seite wäre, stellt sie arg in Frage. :( Ich habe Angst meine Kinder zu verlieren. Habe sie immer betreut. Danke Katha


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können umziehen wie Sie möchten, da sich jedoch mit ihrem Mann das gemeinsame Sorgerecht haben, ist ein Umzug nur mit seiner Zustimmung möglich. Schließlich wird sein Umgangsrecht durch die Entfernung von 30 km erschwert. Wenn er nicht zustimmt, wird dies vom Gericht entschieden. Und dann hängt es eben von den einzelnen Umständen ab. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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das sind immer einzelfallentscheidungen und es kann keine prognose geben, nicht einmal von der sb eines jugendamtes. werde aktiv, suche auch noch näher eine wohnung und/oder rechne vor, dass der umgang durch 30km entfernung NICHT erschwert wird. biete ggf eine kostenbeteiligung und/oder entgegenkommen beim umgang an. was sind die argumente des kv, ausser mal eben "zu weit"? (eine bekannte von mir hat den umzug 70km weit weg durchgesetzt, alles ist möglich, aber du musst dich gut vorbereiten!)


Katha0886

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DAnke für die Tipps, ja ein Entgegenkommen habe ich bereits angeboten, das JA fand das auch sehr gut. Die kinder müssten dann ein Stück mit mir mit dem Bus fahren, was das JA nicht schlimm fand, mein Mann aber schon. Das wäre zu langweilig für die Kinder, war sein Argument. Er würde nur mit dem Nachbarort und mit einem Ort einverstanden sein, der ca. 7 km von ihm weg ist. Nur da gibt es keine Wohnung und eine miserable Busverbindung. Habe keinen Führerschein (gesundheitlich bedingt) Ja mein Mann hat natürlich das gewohnte Umfeld als Pluspunkt. Ich war jedoch die Hauptbezugsperson.


Mitglied inaktiv

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bei so kleinen kindern kann ich mir vorstellen, dass das gewohnte umfeld nicht so gewichtet wird, wie zb bei schulkindern. aber: entscheiden wird ein richter, wenn ihr euch nicht einigen könnt. eine wohnung next door kann man ja nicht backen....du wirst es riskieren müssen, du scheinst nicht wirklich eine wahl zu haben. durchhalten!


Katha0886

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Danke. Ich werde durchhalten. Die Kleine wurde ja auch immer nur von mir betreut. sie geht ja noch nicht in den Kindergarten. Und jetzt sehe ich sie bloß noch die halbe Wcche! .(


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