Mitglied inaktiv
hallo ich habe folgende frage: seit kurzem wohnen mein lebensgefährte und ich zusammen. er ist zwar nicht der vater meines sohnes, aber wir mussten ihn und mich und unsere einkünfte bei seinem neuen antrag auf arbeitslosenhilfe mit angeben. wieso musste das sein und hat es auswirkungen auf die höhe seines geldes? Ich bin im moment zuhause, bekomme aber keine sozi mehr, da wir laut sozamt zuviel haben. (was ich nicht verstehen kann, da ich vorher für 2/3 wohnungsmiete für mich und den kleinen incl. kindergeld, unterhalt und ae-zuschuss 800€ zur verfügung hatte und sie uns jetzt zu dritt mit der vollen miete gerade 850€ zugestehen. irgendwie ist das unlogisch für mich, mit einer person und mehr und mehr miete (ca 130€ mehr) nur 50€ mehr zustehen.??????) sind im moment total ratlos. gruß franziska
Hallo, auf Ihre speziellen Fragen darf ich nicht antworten. Algemein gesagt bekommt nur der Arbeitslosenhilfe, der bedürftig ist. Dabei werden Verdienste des nichtehelichen Partners angerechnet. Gruß, NB
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