Frage: Neuer Job / Risikoschwanger /BV

Hallo, ich habe vor knapp vier Wochen unseren zweiten Sohn in der 19SSW verloren. Ich war bis dahin im BV (habe eine unbefristete Teilzeitstelle). Seit dem werde ich auf der Arbeit sehr komisch behandelt, obwohl ich nie nachmittags und abends arbeiten musste, soll ich das ab Sommer machen, obwohl sie wissen, dass ich einen 1.5 jährigen Sohn habe, der zwar betreut wird, aber nicht rund um die Uhr. Ich hätte jetzt die Möglichkeit eine besser bezahlte Stelle anzunehmen, wo ich nur vormittags arbeiten müsste. Wenn ich allerdings wieder schwanger werden würde, würde ich als Risikoschwangerer direkt ins BV geschickt werden. (Leider sind wir auf ICSI angewiesen, alles also nicht so wunderbar planbar). Kann man eigentlich schwanger in der Probezeit gekündigt werden? Ich weiß einfach nicht, was das Beste und Schlauste in dieser Situation ist. Danke NaBE

von NaBe am 05.03.2016, 20:14



Antwort auf: Neuer Job / Risikoschwanger /BV

Hallo, das tut mir leid. Wenn Ihnen Ihr Gefühl sagt, dass sie sich auf der neuen Arbeit wohler fühlen, durch den Vertrag unterschreiben. Und wenn Sie dann tatsächlich ein Beschäftigungsverbot erhalten, dann ist das eben so. Da kann der Arbeitgeber, auch in der Probezeit, nichts dran ändern. Liebe Grüße Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2016



Antwort auf: Neuer Job / Risikoschwanger /BV

Na, auf jeden Fall die neue Stelle annehmen, noch bist Du ja nur schwanger. Ist die Stelle unbefristet ? Probezeit gilt bei Schwangerschaft als bestanden. 4 Wochen, das ist nicht viel Zeit......wenn die Kollegen so fies sind würde ich über eine Krankmeldung nachdenken. Jeder Arzt wird Dir diese ausstellen. Ab wann wäre denn die neue Stelle ?

von Sternenschnuppe am 05.03.2016, 20:41



Antwort auf: Neuer Job / Risikoschwanger /BV

Ob die Stelle befristet ist, erfahre ich Montag. So wollen mich aber unbedingt haben, sind bis jetzt auf alle meine Konditionen eingegangen. Was wäre, wenn der Vertrag befristet wäre und ich schwanger würde. Die suchen ab sofort, und meine Kündigungsfrist ist beschrieben wie im BGB. Also vier Wochen zum 15. bzw 30. des Monats? Ist das richtig?

von NaBe am 05.03.2016, 21:13



Antwort auf: Neuer Job / Risikoschwanger /BV

Was meinen Sie mit den vier Wochen?

von NaBe am 05.03.2016, 21:15



Antwort auf: Neuer Job / Risikoschwanger /BV

Ups, wollte schreiben , das Du ja noch nicht ! schwanger bist. Ich meine 4 Wochen nach dem Verlust Eures Babys, das ist nicht viel Zeit und jeder würde verstehen wenn es mit dem Arbeiten noch nicht geht. Ich würde dem neuen Arbeitgeber fragen wann Dunanfamgen kannst frühestens und wann spätestens, wegen der Kündigungsfrist beim alten AG. Und diesen dann ggf. um einen Aufhebungsvertrag bitten. Wenn die nun eh so komische Forderungen stellen, dann wird es denen gut passen das Arbeitsverhältnis lösen zu können. Vermute ich. Befristet wäre in sofern nicht gut, weil Du dann wieder ohne Job bist wenn der Vertrag ausläuft. Entweder wegen Schwangerschaft, das könnte sich bei falschem Timing arg negativ auswirken finanziell. Oder aber weil sie ihn aus anderen Gründen nicht verlängern. Fehlzeiten wegen KIWU zum Beispiel sind nicht gern gesehen. Oder wenn sie es mitbekommen ist das für den AG manchmal auch störend leider. Daher würde ich versuchen einen unbefristeten zu bekommen.

von Sternenschnuppe am 05.03.2016, 22:26



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