Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

neue Stelle

Frage: neue Stelle

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hallo, sie haben mir netterweise schon die erste frage beantwortet, die anderen leider nicht: ich habe folgende Situation: ich bin z.Z. in EZ für Baby geb. 9/2002. Ich möchte gerne zum September eine neue Arbeitsstelle antreten (ööfetnlicher DIenst, Angestellte). Meine Frage: bei meinem jetzigen AG habe ich 3 Jahre EZ beantragt. Ist das auch für den neuen AG bindend? Kann ich dort die Arbeit anfangen und nach einigen WOchen oder Monaten ggf. auf TEilzeit einen ANtrag stellen? Oder muss ich das schon beim EInstellunggesrpäch sagen? Könnte ich ggf. auch die EZ ändern (das berühmte 3. jahr, dass man flexibel nehmen kann?)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eigentlich ist der EU-Antrag für einen neuen AG nicht binden, etwas anderes kann gelten, weil es sich um den öff. Dienst handelt. Hier gibt es, je nach Dienstherrn, spezielle Gesetze. Gruß, NB


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