Emmafrieda1980
Sehr geehrte Frau Bader! Ich bin derzeit in Elterzeit. Mein Elterngeld lasse ich mir auf die ersten 12 Monate Elternzeit auszahlen. meine Elternzeit beträgt insgesamt 3 Jahre. 8 Monate Elternzeit habe ich schon genommen. Nun ist es so, dass ich vor meiner Elternzeit ein Beschäftigungsverbot bekommen habe. In dieser Zeit des Beschäftigungsverbotes musste ich leider den Wohnort aus familiären Gründen wechseln. Genauer gesagt ist mein derzeitiger Arbeitsplatz ca 400 km von meinem jetzigen Wohnort entfernt. Nun ist es so das ich gerne einen Minijob ab dem 14 Lebensmonat meines Kindes annehmen möchte, der mir in meinem häuslichen Umfeld geboten wurde. Ist es korrekt das mein Arbeitgeber mir eine Erlaubnis erteilen muss, damit ich in der Elternzeit einen Minijobs bei einem anderen Arbeitgeber anfangen kann? Wie wäre es, wenn ich noch innerhalb meiner Elternzeit kündige? Mir verbleiben ja eigentlich noch mehr als 2 Jahre Äelternzeit. Bin ich dann beim Amt arbeitslos gemeldet? Muss ich dem Amt mitteilen, dass ich nun nicht mehr bei meinem alten Arbeitgeber angestellt bin? Ich danke im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Hallo, erst mal versuchen, den alten Ag um Zustimmung zu bitten. Kündigen hat den Nachteil, dass die EZ endet und damit die kostenfreie KK - es sei denn, eine Familienversicherung ist möglich. Liebe Grüße NB
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