Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Name des Kindes vom neuen Partner

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Name des Kindes vom neuen Partner

thueringerin73

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Guten Tag Frau Bader ich erwarte (hoffentlich) im Oktober mein 2. Kind. Von einem anderen Partner als das 1. Der Papa kam vor 4 Jahren bei einem VU ums leben. Wir möchten gern das das 2. KInd den Nachnamen seines Papas bekommt. Was müssen wir im Vorfeld regeln? Er ist derzeit auch noch verheiratet, wir hoffen aber das die Scheidung noch vorher über die Bühne geht. Da ich Witwenrente beziehe und derzeit keine Arbeit habe, was wohl in meinem Zustand nun auch schwierig werden wird, wie sieht es denn dann mit Elternzeit und Elterngeld aus? Was steht mir zu? Und meinem Partner? Viele grüße


CKEL0410

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hallo das kind kann den namen des vaters ohne probleme annehmen! was man vor der geburt schon regeln kann ist die veterschaftsanerkennung und das sorgerecht,einfach beim jugendamt einen termin machen! da du leider schonmal eine solch schlimme erfahrung machen musstest,sollte die in jedem fall geregelt sein,da ihr ja nicht verheiratet seid.! soweit ich weiß muss die rente als einkommen angegeben werden,steht aber auch im infoblatt,ansonsten mal bei der zuständigen stelle anrufen.


Mitglied inaktiv

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Ja, dann unbedingt die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung vor der Geburt machen. Macht man es danach würde das Kind erst Deinen Nachnamen bekommen und dann nach der Anerkennung eine Namensänderung, das ist dann erger Papierkrieg. Wegen dem Elterngeld gibst Du die Rente an, Bescheid darüber gibt es sicherlich. Bekommst Du noch etwas ergänzend ? Aber die Rente fällt ja nicht weg wie der Lohn, wenn man ein Kind bekommt. Aber den Mindestsatz von 300 Euro wirst Du auf jeden Fall erhalten ! Deinem partner steht an Geldern erstmal nichts zu, es sei denn er will auch in Elternzeit gehen, dann könnte er natürlich auch das Elterngeld beziehen. Wenn ihr damit finanziell hinkommt dann ?


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