Mitglied inaktiv
Hallo, wir möchten im Lebensmonat 7-10 den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Da wir beide auch selbstständig (Mischeinkünfte) sind und in der Zeit arbeiten, aber nichts verdienen wollen: - Müssen wir 25h Arbeit nachweisen? Wie? - Muss die Betreuung des Kindes nachgewiesen werden? Wir möchten beide von zuhause aus arbeiten, können also parallel das Kind betreuen.
Hallo, ich musste mir damals, als ich in Elternzeit war, sozusagen selber bestätigen, wie viel Stunden ich arbeite. Und die Rechnungen können Sie ja später verschicken, dann haben Sie keine Einnahmen. Liebe Grüße NB
chrissicat
Was ich nicht verstehe: ihr möchtet arbeiten aber nichts verdienen??? Dann kann man das doch nicht als arbeiten verstehen... Und um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, müsst ihr zwingend 25 - 30 Stunden arbeiten, was als Nachweis dienen könnte, weiß ich allerdings nicht. Kinderbetreuung (außer durch euch) ist nicht zwingend notwendig, wenn ihr eure Arbeit so organisieren könnt, dass ihr niemand anderen für die Betreuung benötigt.
Mitglied inaktiv
Hallo, eigentlich wollte ich eine qualifizierte Antwort von Frau Bader. Leider ist es nun Mal bei Selbstständigen so, dass sie nicht automatisch verdienen, wenn sie arbeiten, das weiß jeder der einmal selbstständig war!
Hanna Grün
Ich habe dazu auch eine Frage: Wie musstet ihr (als Selbstständige) eure Arbeitszeiten nachweisen?
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