Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtschicht in der ersten Tag der Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtschicht in der ersten Tag der Elternzeit?

S001

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Bei meinem Mann beginnt die Nachtschicht Woche Sonntagabend und Donnerstag-Abend beginnt die letzte Nachtschicht der Woche. Nun geht mein Mann in Elternzeit in der Nachtschicht Woche. Er soll nun die Nachtschicht in den 1. Tag der Elternzeit gehen. Mittwoch beginnt die Elternzeit und er soll Dienstag 22 Uhr zu Mittwoch 6 Uhr noch in die Nachtschicht. Sonst würde er Fehlzeiten haben. Er arbeitet dann also 6 Stunden in der Elternzeit. Er würde dann quasi 3 Tage in der Woche arbeiten. In einer früh- oder Spätschicht wären es ja nur 2 Tage. Da geht er den ersten Tag der Elternzeit ja auch nicht arbeiten. Ist das nun rechtlich richtig?


malini

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Ich kenne es so, dass es zwar unglücklich ist, wenn die Elternzeit mit dem Ausschlaftag nach der Nachtschicht beginnt, aber es ist rechtlich zulässig. Es wird der Tag, an dem die Nachtschicht beginnt als Arbritstag gewertet, aber nicht der, an dem er rausgeht.


S001

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Aber so richtig ist es nicht. Er ist ab 01.03. 0.01 Uhr in Elternzeit laut Elterngeldstelle und Beitragsfrei gestellt. Es ist ja auch eine Versicherungsfrage. Was ist, wenn in den 6 Stunden was passiert oder auf dem Weg nach Hause? Wer zahlt? Es wird uns sicher keiner wirklich sagen können, denn jeder verweist an eine andere Stelle. Elterngeld stelle, Krankenkasse und Arbeitgeber/ Berufsgenossenschaft jeder sagt, man soll den anderen fragen. Wir werden uns etwas schriftliches vom Arbeitgeber geben lassen, dass dieser und die Berufsgenossenschaft zahlen, wenn Ihm in der Schicht was passieren sollte, obwohl er in Elternzeit ist.


Mitglied inaktiv

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Malini hat doch schon zutreffend geantwortet. Dieser Arbeitstag zählt bezogen auf das Datum, wo er angetreten wurde und nicht da wo er beendet wurde. Wenn bei der Arbeit oder auf dem Nachhauseweg etwas passiert, dann ist das ein Arbeitsunfall, dann zahlt die BG. Ich empfinde die Frage als Haarspalterei und ich vermute, dass es da nicht um versicherungstechnische Fragen geht, sondern darum, dass ihr diesen Tag lieber frei hättet. Es ist nur immer schwierig, wenn bei der Fragestellung nicht die wirklichen Motive genannt werden. Worum geht es dir wirklich? Nun wenn die Frage direkt gestellt wird, läßt sie sich auch beantworten.


S001

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Es ging uns keineswegs um einen Tag frei, sondern um die Versicherung und die richtige Vorgehensweise. Was ich auch so gefragt hatte. Es ist eine Nachtschicht gewesen und auf die Zuschläge verzichten, wäre echt blöd! Ich habe mich ja auch, bevor ich hier gefragt habe, erkundigt bei der Elterngeldstelle, Krankenversicherung und Arbeitgeber bzw. Berufsgenossenschaft. Und keiner wollte sich da festlegen, was ist wenn. Nur war leider meine Anwältin im Urlaub und somit habe ich hier gefragt, ob sich jemand auskennt. Fakt ist, dass er ab 1.3.2017 um 0.01 Uhr in Elternzeit ist und ihm somit die 6 Stunden Gehalt vom Elterngeld angezogen werden ( wird als Zusatzverdienst angesehen) und die Krankenversicherung nicht aufkommt, da er auf Arbeit nichts zu suchen hat. Vom Arbeitgeber haben wir schriftlich Bestätigt bekommen, dass er abgesichert ist. NUR DARUM ging es uns. Auch wenn es als Haarspalterei von anderen gesehen wird, für uns war es eine wichtige Angelegenheit und so etwas sollte geklärt sein bevor etwas schlimmes passiert. Ich spreche da aus Erfahrung. Es ist für uns geklärt und das ist auch gut so.


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