Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtschicht in der ersten Tag der Elternzeit?

Frage: Nachtschicht in der ersten Tag der Elternzeit?

S001

Beitrag melden

Bei meinem Mann beginnt die Nachtschicht Woche Sonntagabend und Donnerstag-Abend beginnt die letzte Nachtschicht der Woche. Nun geht mein Mann in Elternzeit in der Nachtschicht Woche. Er soll nun die Nachtschicht in den 1. Tag der Elternzeit gehen. Mittwoch beginnt die Elternzeit und er soll Dienstag 22 Uhr zu Mittwoch 6 Uhr noch in die Nachtschicht. Sonst würde er Fehlzeiten haben. Er arbeitet dann also 6 Stunden in der Elternzeit. Er würde dann quasi 3 Tage in der Woche arbeiten. In einer früh- oder Spätschicht wären es ja nur 2 Tage. Da geht er den ersten Tag der Elternzeit ja auch nicht arbeiten. Ist das nun rechtlich richtig?


malini

Beitrag melden

Ich kenne es so, dass es zwar unglücklich ist, wenn die Elternzeit mit dem Ausschlaftag nach der Nachtschicht beginnt, aber es ist rechtlich zulässig. Es wird der Tag, an dem die Nachtschicht beginnt als Arbritstag gewertet, aber nicht der, an dem er rausgeht.


S001

Beitrag melden

Aber so richtig ist es nicht. Er ist ab 01.03. 0.01 Uhr in Elternzeit laut Elterngeldstelle und Beitragsfrei gestellt. Es ist ja auch eine Versicherungsfrage. Was ist, wenn in den 6 Stunden was passiert oder auf dem Weg nach Hause? Wer zahlt? Es wird uns sicher keiner wirklich sagen können, denn jeder verweist an eine andere Stelle. Elterngeld stelle, Krankenkasse und Arbeitgeber/ Berufsgenossenschaft jeder sagt, man soll den anderen fragen. Wir werden uns etwas schriftliches vom Arbeitgeber geben lassen, dass dieser und die Berufsgenossenschaft zahlen, wenn Ihm in der Schicht was passieren sollte, obwohl er in Elternzeit ist.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Malini hat doch schon zutreffend geantwortet. Dieser Arbeitstag zählt bezogen auf das Datum, wo er angetreten wurde und nicht da wo er beendet wurde. Wenn bei der Arbeit oder auf dem Nachhauseweg etwas passiert, dann ist das ein Arbeitsunfall, dann zahlt die BG. Ich empfinde die Frage als Haarspalterei und ich vermute, dass es da nicht um versicherungstechnische Fragen geht, sondern darum, dass ihr diesen Tag lieber frei hättet. Es ist nur immer schwierig, wenn bei der Fragestellung nicht die wirklichen Motive genannt werden. Worum geht es dir wirklich? Nun wenn die Frage direkt gestellt wird, läßt sie sich auch beantworten.


S001

Beitrag melden

Es ging uns keineswegs um einen Tag frei, sondern um die Versicherung und die richtige Vorgehensweise. Was ich auch so gefragt hatte. Es ist eine Nachtschicht gewesen und auf die Zuschläge verzichten, wäre echt blöd! Ich habe mich ja auch, bevor ich hier gefragt habe, erkundigt bei der Elterngeldstelle, Krankenversicherung und Arbeitgeber bzw. Berufsgenossenschaft. Und keiner wollte sich da festlegen, was ist wenn. Nur war leider meine Anwältin im Urlaub und somit habe ich hier gefragt, ob sich jemand auskennt. Fakt ist, dass er ab 1.3.2017 um 0.01 Uhr in Elternzeit ist und ihm somit die 6 Stunden Gehalt vom Elterngeld angezogen werden ( wird als Zusatzverdienst angesehen) und die Krankenversicherung nicht aufkommt, da er auf Arbeit nichts zu suchen hat. Vom Arbeitgeber haben wir schriftlich Bestätigt bekommen, dass er abgesichert ist. NUR DARUM ging es uns. Auch wenn es als Haarspalterei von anderen gesehen wird, für uns war es eine wichtige Angelegenheit und so etwas sollte geklärt sein bevor etwas schlimmes passiert. Ich spreche da aus Erfahrung. Es ist für uns geklärt und das ist auch gut so.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...