Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtschicht in der ersten Tag der Elternzeit?

Frage: Nachtschicht in der ersten Tag der Elternzeit?

S001

Beitrag melden

Bei meinem Mann beginnt die Nachtschicht Woche Sonntagabend und Donnerstag-Abend beginnt die letzte Nachtschicht der Woche. Nun geht mein Mann in Elternzeit in der Nachtschicht Woche. Er soll nun die Nachtschicht in den 1. Tag der Elternzeit gehen. Mittwoch beginnt die Elternzeit und er soll Dienstag 22 Uhr zu Mittwoch 6 Uhr noch in die Nachtschicht. Sonst würde er Fehlzeiten haben. Er arbeitet dann also 6 Stunden in der Elternzeit. Er würde dann quasi 3 Tage in der Woche arbeiten. In einer früh- oder Spätschicht wären es ja nur 2 Tage. Da geht er den ersten Tag der Elternzeit ja auch nicht arbeiten. Ist das nun rechtlich richtig?


malini

Beitrag melden

Ich kenne es so, dass es zwar unglücklich ist, wenn die Elternzeit mit dem Ausschlaftag nach der Nachtschicht beginnt, aber es ist rechtlich zulässig. Es wird der Tag, an dem die Nachtschicht beginnt als Arbritstag gewertet, aber nicht der, an dem er rausgeht.


S001

Beitrag melden

Aber so richtig ist es nicht. Er ist ab 01.03. 0.01 Uhr in Elternzeit laut Elterngeldstelle und Beitragsfrei gestellt. Es ist ja auch eine Versicherungsfrage. Was ist, wenn in den 6 Stunden was passiert oder auf dem Weg nach Hause? Wer zahlt? Es wird uns sicher keiner wirklich sagen können, denn jeder verweist an eine andere Stelle. Elterngeld stelle, Krankenkasse und Arbeitgeber/ Berufsgenossenschaft jeder sagt, man soll den anderen fragen. Wir werden uns etwas schriftliches vom Arbeitgeber geben lassen, dass dieser und die Berufsgenossenschaft zahlen, wenn Ihm in der Schicht was passieren sollte, obwohl er in Elternzeit ist.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Malini hat doch schon zutreffend geantwortet. Dieser Arbeitstag zählt bezogen auf das Datum, wo er angetreten wurde und nicht da wo er beendet wurde. Wenn bei der Arbeit oder auf dem Nachhauseweg etwas passiert, dann ist das ein Arbeitsunfall, dann zahlt die BG. Ich empfinde die Frage als Haarspalterei und ich vermute, dass es da nicht um versicherungstechnische Fragen geht, sondern darum, dass ihr diesen Tag lieber frei hättet. Es ist nur immer schwierig, wenn bei der Fragestellung nicht die wirklichen Motive genannt werden. Worum geht es dir wirklich? Nun wenn die Frage direkt gestellt wird, läßt sie sich auch beantworten.


S001

Beitrag melden

Es ging uns keineswegs um einen Tag frei, sondern um die Versicherung und die richtige Vorgehensweise. Was ich auch so gefragt hatte. Es ist eine Nachtschicht gewesen und auf die Zuschläge verzichten, wäre echt blöd! Ich habe mich ja auch, bevor ich hier gefragt habe, erkundigt bei der Elterngeldstelle, Krankenversicherung und Arbeitgeber bzw. Berufsgenossenschaft. Und keiner wollte sich da festlegen, was ist wenn. Nur war leider meine Anwältin im Urlaub und somit habe ich hier gefragt, ob sich jemand auskennt. Fakt ist, dass er ab 1.3.2017 um 0.01 Uhr in Elternzeit ist und ihm somit die 6 Stunden Gehalt vom Elterngeld angezogen werden ( wird als Zusatzverdienst angesehen) und die Krankenversicherung nicht aufkommt, da er auf Arbeit nichts zu suchen hat. Vom Arbeitgeber haben wir schriftlich Bestätigt bekommen, dass er abgesichert ist. NUR DARUM ging es uns. Auch wenn es als Haarspalterei von anderen gesehen wird, für uns war es eine wichtige Angelegenheit und so etwas sollte geklärt sein bevor etwas schlimmes passiert. Ich spreche da aus Erfahrung. Es ist für uns geklärt und das ist auch gut so.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Hallo Frau Bader,  ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo,  ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...