S001
Bei meinem Mann beginnt die Nachtschicht Woche Sonntagabend und Donnerstag-Abend beginnt die letzte Nachtschicht der Woche. Nun geht mein Mann in Elternzeit in der Nachtschicht Woche. Er soll nun die Nachtschicht in den 1. Tag der Elternzeit gehen. Mittwoch beginnt die Elternzeit und er soll Dienstag 22 Uhr zu Mittwoch 6 Uhr noch in die Nachtschicht. Sonst würde er Fehlzeiten haben. Er arbeitet dann also 6 Stunden in der Elternzeit. Er würde dann quasi 3 Tage in der Woche arbeiten. In einer früh- oder Spätschicht wären es ja nur 2 Tage. Da geht er den ersten Tag der Elternzeit ja auch nicht arbeiten. Ist das nun rechtlich richtig?
Hallo, nicht bös sein, aber ich verstehe das nicht. Liebe Grüße NB
malini
Ich kenne es so, dass es zwar unglücklich ist, wenn die Elternzeit mit dem Ausschlaftag nach der Nachtschicht beginnt, aber es ist rechtlich zulässig. Es wird der Tag, an dem die Nachtschicht beginnt als Arbritstag gewertet, aber nicht der, an dem er rausgeht.
S001
Aber so richtig ist es nicht. Er ist ab 01.03. 0.01 Uhr in Elternzeit laut Elterngeldstelle und Beitragsfrei gestellt. Es ist ja auch eine Versicherungsfrage. Was ist, wenn in den 6 Stunden was passiert oder auf dem Weg nach Hause? Wer zahlt? Es wird uns sicher keiner wirklich sagen können, denn jeder verweist an eine andere Stelle. Elterngeld stelle, Krankenkasse und Arbeitgeber/ Berufsgenossenschaft jeder sagt, man soll den anderen fragen. Wir werden uns etwas schriftliches vom Arbeitgeber geben lassen, dass dieser und die Berufsgenossenschaft zahlen, wenn Ihm in der Schicht was passieren sollte, obwohl er in Elternzeit ist.
Mitglied inaktiv
Malini hat doch schon zutreffend geantwortet. Dieser Arbeitstag zählt bezogen auf das Datum, wo er angetreten wurde und nicht da wo er beendet wurde. Wenn bei der Arbeit oder auf dem Nachhauseweg etwas passiert, dann ist das ein Arbeitsunfall, dann zahlt die BG. Ich empfinde die Frage als Haarspalterei und ich vermute, dass es da nicht um versicherungstechnische Fragen geht, sondern darum, dass ihr diesen Tag lieber frei hättet. Es ist nur immer schwierig, wenn bei der Fragestellung nicht die wirklichen Motive genannt werden. Worum geht es dir wirklich? Nun wenn die Frage direkt gestellt wird, läßt sie sich auch beantworten.
S001
Es ging uns keineswegs um einen Tag frei, sondern um die Versicherung und die richtige Vorgehensweise. Was ich auch so gefragt hatte. Es ist eine Nachtschicht gewesen und auf die Zuschläge verzichten, wäre echt blöd! Ich habe mich ja auch, bevor ich hier gefragt habe, erkundigt bei der Elterngeldstelle, Krankenversicherung und Arbeitgeber bzw. Berufsgenossenschaft. Und keiner wollte sich da festlegen, was ist wenn. Nur war leider meine Anwältin im Urlaub und somit habe ich hier gefragt, ob sich jemand auskennt. Fakt ist, dass er ab 1.3.2017 um 0.01 Uhr in Elternzeit ist und ihm somit die 6 Stunden Gehalt vom Elterngeld angezogen werden ( wird als Zusatzverdienst angesehen) und die Krankenversicherung nicht aufkommt, da er auf Arbeit nichts zu suchen hat. Vom Arbeitgeber haben wir schriftlich Bestätigt bekommen, dass er abgesichert ist. NUR DARUM ging es uns. Auch wenn es als Haarspalterei von anderen gesehen wird, für uns war es eine wichtige Angelegenheit und so etwas sollte geklärt sein bevor etwas schlimmes passiert. Ich spreche da aus Erfahrung. Es ist für uns geklärt und das ist auch gut so.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot