Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachteile bei Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nachteile bei Kündigung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, meine momentane 3-jährige Elternzeit endet mit dem 29.03.06. Jetzt bin ich wieder Schwanger und der Mutterschutz würde mit dem 08.05.06 beginnen. Gibt es irgend eine gesetzliche Regelung für eine Art "Überbrückung" dieser Zeit in der ich arbeiten müßte ? Was für Nachteile habe ich bei einer Kündigung meinerseits ? Aufgrund erheblichen Ärgers während der 1. Schwangerschaft (starkes Rauchen am Arbeitsplatz, AG wollte keinen Urlaub mehr gewähren usw...) habe ich nicht vor mich diesem Streß erneut auszusetzen. Generell kommt dieser Arbeitsplatz für mich nicht mehr in Frage. Ist es also Sinnvoll ihn für weitere 3 Jahre aufrecht zu erhalten ? Vielen Dank für Ihre Antwort, Tanja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub zu regeln. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Wenn Sie kündigen haben Sie keine EZ. Das bedeutet, dass Sie keine beitragfsreie KK haben Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo noch einmal, ich hatte vor einigen Wochen bereits eine ähnliche Frage gestellt. Da sich aber nun die Umstände etwas verändert haben, sind auch die Grundlagen und Folgen vielleicht anders. Mein Partner und ich haben uns auf eine Aufteilung der Elternzeit und des Elterngeldes geeinigt, aber uns sind leider noch immer die rechtlichen Gr ...

Hallo. Ich befinde mich momentan in Elternzeit. Diese endet am 01.07.2019. Ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch und bin mir in einem Punkt nicht ganz sicher. Bei meinem momentanen AG habe ich noch 14 Urlaubstage aus dem Jahr 2018. In diesem Jahr würden mir ja nur 15 Tage zustehen (ich habe insgesamt 30 Tage). Nun meine Frage, angenommen ich ...

Hallo Fr. Bader, wenn man kündigt oder gekündigt wird, was passiert dann mit dem restlichen Urlaub ? Ich habe noch 23 Tage , wie wird das verrechnet oder bekomm ich die ganzen Tage ausgezahlt oder als Urlaub ? Vielen Dank für ihre Zeit Viele Grüße Tami

Guten Tag Grau Bader Ich bin aktuell in EZ, offiziell vom Arbeitgeber bestätigt bis 30.11.21, möchte aber zum (voraussichtlich) 15.09. eine neue Stelle antreten. Früher ist mangels Betreuung nicht möglich, dennoch liegt mir die Kündigung 'auf dem Herzen' und ich möchte dies eigentlich hinter mich bringen.. Was bedeutet es für meine KV-Beiträg ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich beabsichtige meinem Arbeitgeber innerhalb meiner laufenden Elternzeit nach Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfrist von 2 Monaten zu kündigen. Wie sollte ich am Besten vorgehen um meinen Urlaubsanspruch geltend zu machen? Mein Arbeitgeber hat mir meine Elternzeit bisher nicht schriftlich bestätigt, somit ...

Mein Mann hat von seinem Arbeitgeber einen monatlichen Kita Zuschuss für unsere Zwillinge erhalten. Nun hat er die Kündigung bekommen und sein Chef hat ihm zusätzlich gedroht, dass er die Kita Gebühren zurück zahlen muss. Ist sowas rechtens? Viele Grüße

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bis 19.01.22 in Elternzeit und möchte meinen aktuellen Arbeitsplatz kündigen. Da ich vor der Elternzeit/Mutterschutz im Beschäftigungsverbot war habe ich noch nicht genommenen Urlaub übrig ( 15 Tage). Mein Arbeitgeber hat mir bereits in der Elternzeit ein Schreiben gesendet das er meinen Jahresurlaub auf ...

Guten Tag, ich habe eine Frage zur Sperrfrist nach einer Kündigung. Bis heute bin ich offiziell im Urlaub, bevor ich morgen meine neue Stelle antreten sollte. Ich habe in den vergangenen fünf Wochen die Eingewöhnung mit meinem Sohn versucht. Leider ist diese aus verschiedenen Gründen nicht geglückt, sodass mein Sohn schreit, wenn er überhaupt in d ...

Sehr geehrte Frau Bader, Falls man selber in der Elternzeit kündigt oder gekündigt würde, wie verhält es sich mit den Elterngeldbezügen? Erhält man diese weiterhin oder enden sie? Herzlichen Dank für ihre Mühen.

Guten Abend, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeld Zeitraums in Zusammenhang mit vorheriger Elternzeit im Angestelltenverhältnis, Arbeitslosigkeit, Gründungszuschuss und Selbstständigkeit. Mein Mann war bis Februar 2023 fest angestellt. In dieser Zeit hat er vom 22.05.22-21.06.22 & 22.01.23 – 21.02.23 je einen Monat Elternzeit/Par ...