Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtarbeit

Mitglied inaktiv

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Hallo!!! Ich bin in der 15. Woche schwanger und wollte nun zum Frauenarzt gehen, traue mich aber nicht ganz weil ich seit 1 Jahr im Hotel in der Nacht als Schichtleiterin arbeite.Muß ich wirklich damit aufhören?! Die Belastung wäre am Tag für mich größer und ich würde keine Nachtzuschläge bekommen, das heißt dann auch weniger Geld. Darf ich in der Nacht weiter arbeiten wenn ich es wünsche?! Mein AN würde die Augen "verdrehen" wenn ich von heut auf morgen aus der Nachtschicht raus müßte!!! Kann man da irgendetwas machen?!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Ihr Lieben, innerhalb der von Vanessa genannten Grenzen (Herzlichen Dank, liebe Vanessa, hallalii..) ist die Nachtarbeit ok, ansonsten können die Aufsichtsbehörden in begründeten Fällen Ausnahmen machen... Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Wenke, ich hab dir mal ein Zitat von Frau Bader mitgepostet - ist noch ganz frisch "es gibt für das Gaststätten- und Hotelgewerbe Abweichungen von dieser Grundregel. Danach dürfen Schwangere bis 22.00 Uhr arbeiten, wenn sie in Beherbergungsunternehmen arbeiten, außerdem dürfen sie an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine unterbrochene Ruhezeit von mind. 24 Std. in Anschluß an eine Nachtruhe gewährt wird. " Ich bin mir nicht sicher, wie das ist, wenn du freiwillig die ganze Nacht durcharbeiten willst - Sicher ist eines: es dürfen dir aufgrund von arbeitzeitlichen Ein- und Beschränkungen keine finanziellen Nachteile entstehen. Wenn du also schon seit Monaten auf Dauernachtschicht arbeitest, muß dir dies auch weitergezahlt werden. Wegen der freiwilligen Nachtarbeit würde ich mich an deiner Stelle an das Amt für Arbeitsschutz, die Krankenkassen oder das Gewerbeaufsichtsamt wenden - allein schon aus versicherungstechnischen Gründen. Auf der anderen Seite solltest du aber auch folgendes bedenken: Der Gesetzgeber (in diesem Fall wohl auch in Kooperation mit medizinischen Experten) hat diese Gesetze und Richtlinien zum Schutze von Mutter und ungeborenem Leben nicht aus Jux und Tollerei erlassen - sondern eben um zu schützen! Hat alles so seinen Grund - einen Guten, wie ich persönlich finde. LG und noch eine schöne SS Vanessa


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