KruemmelB
Guten Tag Ich bin schwanger und mein Partner und ich haben ein kleines Problem. Er möchte, dass der kleine sein Namen trägt damit sein Nachname weitergegeben wird. Mit ist es grundsätzlich egal wie der kleine mit Nachnamen heißt ich will nur den selben Nachnamen wie mein Kind haben. Das einfachste wäre eine Hochzeit. So würde ich auch den Familiennamen haben. Allerdings fühlt sich mein Partner (noch?) nicht bereit für eine Hochzeit. Soweit ich es verstanden habe ist ein Doppelname nach deutschem Recht nicht möglich. Ich bin deutsch Französin, mein Kind bekommt dann auch die doppelte Staatsangehörigkeit. In Frankreich ginge es. Allerdings hätte er 2 verschiedene Namen (Doppel in Frankreich einfach in deutsch) und da er in Deutschland geboren wird wäre es soweit ich es verstanden habe eh nicht möglich erst den französischen Ausweis zu machen. Ich habe folgende Fragen an Sie: 1 sehen Sie doch noch eine Möglichkeit wie mein Kind ein Doppelnamen haben könnte? 2 stimmt es das wenn er mein Namen bekommt er später im Falle einer Hochzeit dann auch den Namen des Vaters bekommen kann und wir dann alle einen Namen haben? 3 stimmt es das ich wenn das Kind nicht mein Namen hat ich dann immer eine Geburtsurkunde mitführen müsste? 4 gäbe es für mich eine andere Alternative zur Hochzeit um den Namen meines Partners anzunehmen? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen K
Hallo, 1. Nach deutschem Recht nicht. Ich weiß nicht, ob es nach französischem Recht hier möglich ist. 2. Ja, das nennt man ein Benennung 3. Nein 4. Für Sie? Nein. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Soweit ich weiß kann man aussuchen nach welchem Namensrecht man dann vergibt. Ruf einfach mal beim Standesamt an, dann weißt Du es sicher. Das hier aus dem Netz: „Frankreich Seit der französischen Namensrechtsreform vom 4. März 2002 können Eltern – unabhängig davon, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht – für ein gemeinsames Kind den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters oder einen aus den Nachnamen der Eltern in frei wählbarer Reihenfolge zusammengesetzten Doppelnamen („unechter“ Doppelname) bestimmen. Seit 1. Januar 2005 wurden die durch die Reform wählbaren zusammengesetzten Doppelnamen durch einen Doppelbindestrich (--) kenntlich gemacht. Dies diente zur Unterscheidung von den bereits existierenden „echten“ Doppelnamen, die mit einem einfachen Bindestrich verbunden werden (z.B. Ledru-Rollin). Die Regelung zum Doppelbindestrich wurde mit Wirkung vom 14. November 2011 aufgehoben. Seither wird der aus den Nachnamen der Eltern zusammengesetzte Doppelname nur noch mit einer Leerstelle in die Geburtsurkunde eingetragen (z.B. Durand Dupond). Wenn es ältere Geschwisterkinder gibt, deren zusammengesetzter Familienname noch mit dem Doppelbindestrich in das Geburtenregister eingetragen worden ist, steht es den Eltern zur Herstellung einer Namensgleichheit offen, einen Antrag auf Berichtigung des Geburteneintrags zu stellen. Die Familiennamen der älteren Kinder würden danach ebenfalls ohne Doppelbindestriche im Geburtenregister verzeichnet. Kinder, deren Familienname nach dem 4. März 2002 aus den Nachnamen der Eltern zusammengesetzt wurde, können diesen entweder vollständig oder teilweise an eigene Kinder weitergeben. Tragen in diesem Fall beide Elternteile bereits selber je einen zusammengesetzten Doppelnamen und wünschen sie einen aus ihren Namen zusammengesetzten Doppelnamen für ihr Kind, so kann nur ein Namensbestandteil eines jeden Nachnamens gewählt werden. Die Reihenfolge kann frei gewählt werden. Die „echten“ Doppelnamen sind nicht trennbar und können nur vollständig an Kinder weitergegeben werden. Hierbei kann auch eine Kombination mit einem einteiligen Namen des anderen Elternteils gewählt werden (z.B. Ledru-Rollin Dupond).“ Aber die Argumentation ist schon lustig von ihm, jede Ehe kann man scheiden, Elternschaft niemals ;-)
Felica
Sag ihm, entweder Heirat und alle seinen Namen. Oder Kind bekommt erst deinen und wenn ihr später heiratet, kann das Kind seinen bekommen. Alles andere kompliziert zu sehr.
luvi
Hallo, kompliziert ist das tatsächlich nicht. Du Französin? Dann habt ihr die Möglichkeit zu wählen, nach welchem Namensrecht der Name des Kindes bestimmt werden soll. Das wird beim Standesamt gemacht. Das ist alles kein Problem, vielleicht weiß das dein Standesamt aber nicht, wenn dort nicht viele Ausländer wohnen. Meine Kinder haben auch 2 Familiennamen. Ohne Bindestrich. Erst der Name des Vaters, dann der der Mutter. Nach argentinischem Recht, da der Vater Argentinier ist. Unsere Kinder haben auch im deutschen Ausweis 2 Familiennamen. Eine Geburtsurkunde hatte ich noch nie mit. Es gibt doch mittlerweile viele Familien, bei denen alle anders heißen. Frage Nr 2: das ist richtig. Wie es allerdings ist, wenn ihr franz. Recht wählt, weiß ich nicht. LG luvi
desireekk
Meine Kinder haben einen komplett anderen Nachnamen als ich. Noch nie habe ich eine Geburtsurkunde irgendwo gebraucht um mich "auszuweisen" (obwohl ich sie sehr fot dabei hatte). Und wir sind viel gereist, hatten Krankenhausaufenthalte, etc. Ich habe alleine bei allen Schulen angemeldet, etc. Die "Kinder sind jetzt 18 und 17, es ist also genug Erfahrung vorhanden :-) Gruss D
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Unsere Tochter (14 Monate) trägt den Nachnamen des Vaters, verheiratet sind wir nicht, haben beide Sorgerecht. Ist es möglich den Nachnamen zu ändern wenn der Vater einverstanden ist? Vielen Dank
Liebe Frau Bader Nun bin ich im 7 Monat schwanger. Mein Partner und ich haben es leider nicht mehr gut zusammen. Freue mich doch riesig auf unser Baby und werde alles daran setzen dass es ein gutes Leben haben wird. Wir wohnen in der Schweiz. Da wir unverheiratet sind ist es mein Wunsch dass unser Kind meinen Nachnamen erhält. Er besteht a ...
Guten Tag Frau Bader, mein Partner (ex) und ich haben uns getrennt und ich würde gerne den Nachnamen meines Kinders (1jahr) ändern. Ich trage das alleinige Sorgerecht für das Kind. Kann ich die Namensänderung auch ohne Einverständnis des Vaters machen? Liebe Grüße Adelina
Hallo zusammen, meine Frau und ich erwarten unser erstes Baby. Aktuell machen wir uns Gedanken über mögliche Vornamen - auch natürlich über den Nachnamen. Diese haben wir nämlich nicht geändert. Meine Frau kommt aus dem spanischsprachigen Raum. Dort hat man eigentlich immer einen doppelten Nachnamen: je den ersten Nachnamen des Vaters und der ...
Wir haben gemeinsames Sorgerecht, die Kinder haben aber meinen Nachnamen, wir sind getrennt & waren nicht verheiratet. Wenn ich meinen neuen Partner heirate und seinen Nachname annehmen muss mein ex Partner zustimmen das die Kinder auch so heißen oder ? Was kann ich tun wenn er dieses nicht möchte?
Hallo, mein Partner und ich erwarten ein Kind und sind noch unverheiratet, aber verlobt. Da sein Nachname einem Tier entspricht, mit welchem ich nicht den schönen Bezug verbinde, möchte ich gerne, dass das Kind meinen Nachnamen trägt. Wie sind hier die Rechte? Wie sollte man dies am besten dem Partner erklären?
Welchen Nachnamen wenn ihr nicht verheiratet seid, trägt euer Kind? Ich habe gelesen dass wenn es den des Vaters trägt und man würde sich trennen, das kind deshalb eher bei dem vater leben würde. Ist dies so?
Hallo , Mein Sohn 4 trägt den Namen seines Vater wir sind getrennt seit 3 Jahren. Ich habe den Nachnamen meines Mannes angenommen. Ich möchte das mein Sohn den gleichen Nachnamen bekommt. Wieso Psychisch war mir einen Narzissten zusammen und ich würde von ihm geschlagen und noch mehr. Jedes mal wenn ich mit Frau... angesprochen werde macht e ...
Guten Tag, Mein Kind hat bei der Geburt meinen Nachnamen, also den der Mutter getragen. Der Kindsvater und ich haben nach der Geburt geheiratet und alle seinen Nachnamen angenommen. Wenn wir uns scheiden lassen, würde dann die Möglichkeit bestehen, dass mein Kind und ich meinen Mädchennamen wieder annehmen, da es in der ersten Geburtsurkunde ja a ...
Guten Abend, ich trage seit meiner Scheidung einen Doppelnamen (Mädchen- und Ehename). Nun erwarte ich ein weiteres Kind und werde alleinerziehend sein. Daher soll das Kind auch meinen Nachnamen bekommen. Welche Möglichkeiten gibt es? Kann ich nur meinen Mädchennamen als Nachname an das Kind weitergeben oder erhält es meinen Doppelnamen? Vi ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit
- Restanspruch ALG I
- Einbehalten vo Unterhaltsgeld