Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachname

Frage: Nachname

Mitglied inaktiv

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Ich habe mal eine Frage im Bezug auf die Möglichkeiten der Nachnamensregelung. Ich habe einen 4 Monate alten Sohn. Bei der Geburt bekam er meinen NAchnamen. Ich lebe aber mit dem leibl. Vater zusammen und die Möglichkeit besteht, daß wir irgendwann heiraten wollen. 1. Gibt es da irgendwelche Schwierigkeiten bei der einbenennung? (egal wann wir heiraten ob jetzt oder in 10 Jahren?) 2. Das zweite Problem besteht darin, daß mein Freund einen 3fach Nachnamen hat. (ohne Bindestriche XXX1 XXX2 XXX3). Ich möchte es unserem Kind ersparen mit diesem Nachnamen gehänselt zu werden. Habe ich nun die Möglichkeit nur den ersten der 3 Nachnamen bei der Hochzeit anzunehmen und unser Kind auch? WAs kann ich sonst noch tun. Hatte jemand ein ähnliches Problem. Meinen Nachnamen wollen wir auch nicht annmehmen, denn der ist auch nicht besser. Ich hoffe sehr das mir irgendwer helfen kann und danke Euch schon jetzt dafür. mfg Ronja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Ronja, das Kind kann im Falle einer Hochzeit einbenannt werden, ebenfalls, wenn nunmehr beide Eltern ein gemeinsames Sorgerecht begründen. Wenn sein Familienname aus allen drei Namen besteht, kann man das nicht verkürzen oder sich einen Teil aussuchen. ER kann aber Ihren NAmen nehmen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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liebe ronja, das hänseln kann man doch umgehn...warum nimmt dein partner nicht einfach deinen nachnamen an? diese möglichkeit besteht bei einer hochzeit doch auch. oder irre ich mich da? lg, stony


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