Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nachname des unehelichen kindes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nachname des unehelichen kindes

Mitglied inaktiv

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hallo, ich war mal verheiratet, bin seit über 10 jahren geschieden. in dieser ehe bekam ich 2 kinder. ich hatte damals seinen nachnamen angenommen. also heißen die kinder und ich alle "X" mit nachnamen. jetzt bin ich schwanger, nicht neu verheiratet und kommt auch nicht in frage. füher bekamen diese kinder dann den mädchennamen der mutter als nachnamen. ich frage mich ob es heutzutage möglich ist, dass dieses kind auch unseren nachnamen "X" tragen darf, oder ob es leider nicht möglich ist weil es ja kein kind von meinem ex-ehemann ist. es wäre schön wenn ich und meine kinder alle den selben nachnamen tragen dürften. lg und danke für eine antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, hat sie auch alleine das Recht, den Namen des Kindes zu bestimmen. Dies ergibt sich aus der eindeutigen Regelung des § 1617a Abs. 1 BGB die, wie folgt lautet: (1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Namen, den dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt. Dabei kann aber auch der Namen des Partners gewählt werden (1617 a Abs. 2 BGB). Liebe Grüsse, NB


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