Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, kann man für das Kind auch das ausländische Namensrecht wählen, wenn einer der Partner Ausländer ist oder muss man das deutsche Namensrecht annnehmen? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß Ihre Carmen Maria
Liebe Carmen, nach meinem Wissensstand hat Vanessa recht, aber eine Änderung des Doppelnamens ist nur in einer bestimmten Frist möglich, ich glaube, 2 od. 5 Jahre. Vor einer Eheschließung wird Ihnen dies aber genau von Standesamt mitgeteilt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Carmen Maria, d a s ausländische Namensrecht an sich gibt es nicht, da nahezu jede Nation diesbezüglich anders verfährt. Wenn zwei Menschen verschiedener Nationalität beschließen in Deutschland die Ehe einzugehen, müßen sie vor dem Standesbeamten eine Erklärung abgeben, ob sie nun das deutsche Namensrecht wählen (möglich, da die Ehe ja in Deutschland geschlossen werden soll) oder das Namesrecht aus dem Heimatland eines der zukünftigen Ehepartner. Diese Regelung wird auch später in der Heiratsurkunde schriftlich festgehalten und bei der Trauung nochmals verlesen. Die Heiratswilligen wählen anschließend einen Ehenamen - dieser Ehename wird später auch auf die Kinder übertragen. Dabei ist es jedoch demjenigen Partner, dessen Namen nicht als Ehename gewählt wurde, freigestellt, seinen eigenen Namen dem Ehenamen voran zu stellen oder nachfolgen zu lassen (so entstehen diese herrlichen Doppelnamen wie "Leuthäuser-Schnarrenberger"). Im Laufe der Ehe kann dieser Doppelname wieder abgelegt werden, und der Ehename als alleiniger Name angenommen werden - der Ehename selbst jedoch kann während einer bestehenden Ehe nicht mehr geändert werden. Soviel zu meinen persönlichen Erfahrungen in Sachen Namenrecht bei Mischehen - und die sind jetzt gerade mal genau 7 Wochen her! LG Vanessa
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