Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach längerer Erkrankung Elternzeit beginnen

Frage: Nach längerer Erkrankung Elternzeit beginnen

Rebecca87

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Hallo,  Ich bin während der Arbeitslosigkeit erst krank und dann schwanger geworden.  Krankengeld wird aktuell bezogen.  Wie läuft das nun mit Mutterschutz und Elternzeit? Darf ich die krankschreibung quasi zum Beginn des Muterschutzes auslaufen lassen und in Elternzeit gehen? Ich würde in der Zeit auch nur Elterngeld beziehen wollen, oder muss beides parallel laufen?    Es handelt sich bei der Erkrankung um eine schwere Depression mit konzentrationsstörungen weshalb ich mich natürlich um das Kind kümmern kann aber die begonnene Umschulung nicht mehr möglich war.    vielen Dank im Voraus. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie bekommen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes 2. Wenn Sie ds Kind betreuen bekommen Sie kein ArbGeld I Liebe Grüße NB


3wildehühner

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Wer arbeitslos ist, kann keine Elternzeit nehmen. Elterngeld hingegen kannst du beziehen. Das ist allerdings dann nur der Mindestsatz, da ich es so verstehe, dass deine AU schon vor der Schwangerschaft bestand.


Rebecca87

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Es geht nicht um die Höhe des Elterngeldes, es geht darum das ich NUR Elterngeld beziehen möchte und kein Krankengeld mehr. Und da ist die Frage ob das überhaupt möglich ist :-) 


MamaausM2

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Natürlich musst du kein Krankengeld beziehen. einfach nicht weiter krankschreiben lassen 


romankowitz

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Verstehe ich das richtig, Du möchtest Dich gesundschreiben lassen, die Umschulung aber nicht wieder antreten, dafür Dich um Dein Kind kümmern? Mit einem Säugling, wird Dich niemand zwingen erstmal Deine Umschulung weiterzuführen.  Wenn Du krank bist, bist Du krank. Du würdes doch im Mutterschutz Dein Krankengeld anteilig erhalten. Wie das Arbeitsamt das sieht mit Elternzeit ohne Arbeitgeber und Kosten für die abgebrochene Umschulung, muss in Deinen Unterlagen stehen.


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