Hallo Frau Bader! Ich bin Beamte des Landes NRW und beziehe mein Mutterschutzgeld vom Landesamt für Besoldung und Versorgung. Bisher hatte mein Arzt eine Bescheinigung ausgestellt, dass der Entbindungstermin voraussichtlich der 15.3.04 sein sollte. Wie ich jetzt anhand der Eintragung im Mutterpass festgestellt habe, ist der Termin korrigiert worden und lautet nun 22.3.04. Ist es sinnvoll beim LBV eine neue Bescheinigung einzureichen, damit ich ggf. eine Woche länger Mutterschutzgeld bekomme? Bin übrigens bis zum Beginn der Mutterschutzfrist krank geschrieben, so dass es auf die Arbeitszeit vor dem Mutterschutz keine Auswirkung hätte. Vielen Dank, Bibi