Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz und Arbeitslos

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz und Arbeitslos

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich bin arbeitslos und gehe bald in den Mutterschutz. Nun sagt die Krankenkasse, sie zahlen nur das normale Tagegeld (13 Euro oder so), den Restbetrag zu meinem Arbeitslosengeld muesste wenn, dann das Arbeitsamt aufstocken. Das Arbeitsamt sagt nun, von ihnen bekomme ich im Mutterschutz kein Geld, es muesste alles (inclusive Restbetrag) von der KK kommen. Ich lese nun oefter, dass die KK das volle Arbeitslosengeld uebernimmt. Was stimmt nun? LG, Katja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Leistungen für arbeitslose Frauen ohne Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss Fallbeispiele ❙ Arbeitslose Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist als Bezieherinnen von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld gesetzlich krankenversichert sind und deren Arbeitsverhältnis nicht während der Schwangerschaft zulässig gekündigt worden ist, erhalten Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Betrag des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe oder des Unterhaltsgeldes, den die Versicherte vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung erhalten hat. ❙ Für arbeitslose Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gilt dies nicht. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Soweit sie sich nicht selbst helfen können und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen erhalten, haben sie einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe. Das Arbeitsamt darf arbeitslose Frauen aus der gesetzlichen Krankenkasse abmelden, wenn die Frauen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht (mehr) zur Verfügung stehen. Während der Schutzfrist vor der Geburt ist dieses besonders zu prüfen, da zu diesem Zeitpunkt freiwillig weitergearbeitet werden kann. ❙ Wenn Frauen während der Schwangerschaft und insbesondere der Mutterschutzfristen arbeitslos werden, sollten sie sich über ihre finanzielle Absicherung (insbesondere im Zusammenhang mit befristeten Verträgen und ihrem Krankenversicherungsschutz) vor allem auch während der Schutzfristen möglichst frühzeitig beim Arbeitsamt, der Krankenkasse und ggf. dem Sozialamt erkundigen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin auch noch in Mutterschutz, habe meine Tochter am 2.9.04 bekommen. Ich war vorher auch arbeitslos und habe Arbeitslosenhilfe bekommen. Ich habe von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe der Arbeitslosenhilfe bekommen (und hoffe, es weiterzubekommen). Bin gespannt, was Frau Bader sagt! Normalderweise müßte das bei Dir genauso sein wie bei mir, wieso erzählt die KK was anderes? *dasnichtversteht* LG Yvonne


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank fuer die Antworten. Da kann ich wohl nur auf den Bescheid warten und dann eventuell etwas unternehmen. Katja


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