Billa77
Hallo ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, dieser endet mit Beginn der Sommerferien in NDS. Mein Lebensgefährte (Vater des Kindes) ist lediglich auf Honorarbasis tätig und bekommt somit ca. 700,- monatlich. Ich arbeite noch keine 12 Monate Lohnsteuerpflichtig, da mein Vertrag von Schuljahresbeginn bis Schuljahresende läuft. Vorher war ich auch auf Honorarbasis beschäftigt. Mein Mutterschutz beginnt eigentlich am 14.06.2011 ich arbeite aber wenn möglich noch bis zum Vertragsende. Anschließend bin ich arbeitslos, stehe allerdings auch kurz vor der Entbindung und somit dem Arbeitsmarkt gerade nicht zur Verfügung. Ich möchte eigentlich gleich nach Ablauf des Mutterschutzes wieder anfangen zu arbeiten. Inwieweit steht mir staatliche Unterstützung zu? Harz 4 kann und möchte ich nicht beantragen, das Einkommen meines Lebensgefährten reicht aber nicht aus um unsere Existenz zu sichern. Bekomme ich Mutterschaftsgeld von der KK oder fällt dies weg, da ich ja direkt zu Beginn des Mutterschutzes arbeitslos werde? Kann ich Elterngeld schon im vorraus beantragen und wenn ja, steht es mir nach der neuen Reform zu? Wie sieht es mit Kindergeld und Wohngeld aus, wo muss ich dies beantragen und habe ich eine Chance auf Kindergeldzuschlag ind Verbindung mit dem Honorar meines Partners und Elterngeld? Ich bin gerade durch die ganzen Gesetze recht verunsichert, an welche Behörden ich mich wenden muss um Hilfe zu bekommen. MfG Billa77
Hallo, Da der Vertrag in der Mutterfrist endet (wie ich Sie verstehe), bekommen Sie den Mutterschutzlohn bis zum Ende des BV von der KK. Danach stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung u bekommen schon von daher kein Arbgeld I, aber EG nach dem Verdienst der letzten 12 Mo. Rechnen kann man das bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner. Ansonsten bleiben KG und staatliche Leistungen Liebe Grüsse, NB
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