Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz/Beamtenverhältnis

Frage: Mutterschutz/Beamtenverhältnis

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Ich habe einige Fragen zum Mutterschutz/Erziehungsurlaub ... im Beamtenverhältnis: 1. Wie verhält sich der Kündigungsschutz im Beamtenverhältnis (Hessen)auf Probe während und nach Mutterschutz/Erziehungsurlaub? 2. Wo kann ich dazu noch weitere Information finden bzgl. Arbeitsstelle nach dem Mutterschutz/EZU? Ist es richtig, dass man als Lehrerin kein Recht darauf hat, an die alte Schule zurückzukommen, sondern nur an eine Schule im Schulamtsbereich? 3. Werden die Bezüge während der Schutzfrist weiterbezahlt? Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sabine, dazu kann ich leider nichts sagen. Es wäre auch kaum möglich, dass ich alle Beamtengesetze in Deutschland kenne. Wenden Sie sich an die entsprechende Bezirksregierung. Gruß, NB


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Liebe Sabine! Falls du etwas herausfindest, würde es mich auch interessieren! ich bin in derselben Situation wie du! Lehrerin, schwanger und noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet


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Hallo! Ich bin zwar Beamtin (schon auf Lebenszeit und auch Lehrerin und seit Montag nach EZU wieder teilzeitbeschäftigt) in Bayern, aber ich denke, ein wenig kann ich Euch weiterhelfen. Meine Kollegin hat ihr erstes Kind auch in der Probezeit bekommen, das war überhaupt kein Problem, auch die Probezeit wurde deswegen nicht verlängert. Meines Wissens nach darf die Mutter durch die Auszeit nicht gegenüber anderen benachteiligt werden. Wegen der Arbeitsstelle nach Mutterschutz würde ich mich mit dem zuständigen Menschen in der Regierung oder im Schulamt auseinander setzen. Meiner Erfahrung nach sind die meistens sehr nett.......:-))) Die Bezüge laufen während der Schutzfrist (6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher) ganz normal weiter. Im Erziehungsurlaub gibt es keine Kohle, aber unbedingt Erziehungsgeldantrag stellen, da man meistens die private Krankenversicherung weiterbezahlen muss!!!!! Ich hoffe, ich konnte Euch ein wenig weiterhelfen!!!


Mitglied inaktiv

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Ich bin selber gerade in der genannten Situation. Ich habe meine Stelle im August´99 angetreten und meine Tochter im Mai´00 bekommen. Das mit den Bezügen verhält sich so wie Rubi beschrieben. Zum neuen Schuljahr (August´01) nehme ich meinen Dienst wieder an meiner alten Schule auf ( in Hessen). Ich hoffe, dass ich dann noch Ende diesen Jahres verbeamtet werde. Mfg Alexandra


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