Mady86
Hallo, bin mit unserer Tochter in Elternzeit gewesen bis zum 3.5. Genau 1 Jahr. Bin in der Elternzeit wieder schwanger geworden.Hatte am 24.5 Termin gehabt ist aber 4 Wochen früher gekommen. Ab dem 4.5 hätte ich ja wieder arbeiten müssen wenn ich nicht schwanger gewesen wäre. Müsste ich nicht eigentlich ab dem 4.5 dann Mutterschaftsgeld auch vom Arbeitgeber kriegen? Schöne Grüße Madlen
Hallo, haben Sie denn die erste EZ bei ihm beendet? Dann ja Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja,sofern Du die Bescheinigungen dazu bei ihm eingereicht hast und die Elternzeit zum Mutterschutz von Kind 2 beendet hast steht Dir voller Mutterschutzlohn zu.
SumSum076
Ja, sofern er von der Schwangerschaft wusste und die Bescheinigung über den MuSchu erhalten hat. Gruß Sabine
Mady86
danke für die Antworten. Ich arbeite seit 2003 da und habe einen unbefristeten vertrag. Ich hätte normal dann wieder am 4.5 angefangen zu arbeiten. Die alte Elternzeit habe ich zum 3.5 beendet.
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