Mitglied inaktiv
Ich bin im 6. Monat schwanger und bin im 2. Erziehungsjahr meines Sohnes. Mir meinem Arbeitgeber habe ich kein besonders gutes Verhältnis, daher kann ich ihn nicht fragen. Bei der Krankenkasse habe ich nachgefragt, die 25 Dm pro Tag von ihnen bekomme ich. Meine Frage ist, ob mein arbeitgeber seinen anteil zu meinem vorherigen Nettolohn (von meiner 1. Schwangerschaft) Dazuzahlen muß. Aber keiner kann mir Auskunft geben. Ich habe seit dem mutterschuz meiner 1. schwangerschaft nicht mehr gearbeitet, auch nicht auf 630,- DM. ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten oder mir zumindestens weiterhelfen. Vielen Dank Schnuckel
Liebe Schnuckel, nein, gibt es nicht, nur die DM 25/Tag von der KK Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Nein, du bekommst vom AG keinen Zuschuß mehr, sondern "nur" die 25,--DM/Tag von der Kasse. Alles Gute - Janka
Mitglied inaktiv
Hallo Schnuckel! Janka hat recht. Da Du im Erziehungsurlaub kein Gehalt von Deinem AG beziehst, insbesondere nicht in den drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (für das 2.Kind), gibt es auch keinen Zuschuss vom AG. Viele Grüße Andrea
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