Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub/Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsurlaub/Mutterschaftsgeld

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Liebe Frau Bader, ich habe ein Problem. Ich bin seit dem 18.07.2006 im Mutterschutz, Entbindungstermin soll der 29.08.2006 sein. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft am 31.08.2006 aus. Erziehungsgeld brauchen wir erst garnicht beantragen, weil wir über die Höchstgrenze kommen. Auf Nachfrage beim Arbeitsamt brauche ich mich dort nicht arbeitslos melden, weil diese meine Meldung mit Beginn der Mutterschutzfrist wohl wieder an die Krankenkasse weiterreichen müssten. - Aber wo muss ich denn nun meinen Erziehungsurlaub anmelden? Nirgends? Falle ich einfach aus allen Statistiken raus und könnte auch, wenn wir uns das leisten können, mehr als 3 Jahre daheim bleiben? - Muss mir die KK nach dem 31.08. also für die 8 Wochen nach der Entbindung, Mutterschutzgeld i. H. des letzten Gehaltes bezahlen, oder wird der Betrag gekürzt? Wieviel steht mir in den 8 Wochen zu, mein Arbeitsvertrag lief ja dann am 31.08.2006 aus? - Muss ich mich nach den 8 Wochenmutterschutzfrist auch bei meinem Mann familienversichern? Wichtige Fragen, aber über eine Antwort würde ich mich riesig freuen, denn ich bekomme sogar von der KK unterschiedliche Antworten, was mich doch verwirrt. Herzliche Grüße Anke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag endet automatisch. Trotzdem würde ich mich beim AA melden, um was schriftliches zu haben. Leistungen bekommen Sie aber nur von der KK. Guß, NB


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