Mitglied inaktiv
-Mein vorraussichtlicher ET ist der 24.12. -Mein Mutterschutz beginnt also Anfang November -Mein Arbeitsvertrag ist bis zum 31.12.2007 befristet -also bin ich ab 01.01.08 arbeitslos -Mutterschaftsgeld bekomme ich doch trotzdem gezahlt, auch wenn ich ab dem 01.01. arbeitslos bin oder? Der Arbeitgeber zahlt ja eigentlich auch einen Teil zu dem Mutterschaftsgeld, aber auch wenn ich ab 01.01. nicht mehr bei ihm angestellt bin??? -Wenn das Elterngeld dann nach einem Jahr nicht mehr gezahlt wird, wovon sollen mein Freund und ich leben? Er verdient bloß 1200 Euro netto, dazu käme das Kindergeld - also wären das 1354 Euro...unsere Wohnung kostet schon 700 Euro + Strom... -Und wie sieht es aus mit der Krankenversicherung ab 01.01.08...kann ich mich übers Arbeitsamt/Sozialamt versichern? Ich mein ne Freundin wär mit ihrem Sohn auch übers Amt versichert gewesen (kann sie grad bloß nicht fragen, sie ist in Urlaub)... Ich bin grad wirklich verzweifelt und habe richtig Angst wegen unserer finanziellen Situation und dieser Ungewissheit...
Hallo, MG: die Differenz zahlt die KK EG: evtl. ergänzende Sozialhilfe KK.: mit der KK zu klären, da Sie nicht in EZ sind!!! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hat ein ähnliches problem habe am 5.1 entbunden und mein avertrag ging bis 28.02. weiss nicht genau wie das mit dem mutterschaftsgeld läuft, aber ein tipp von mir beantrage das elterngeld erst ab beendigung des mutterschutzes sonst wird dir das mutterschaftsgeld vom elterngeld abgezogen habe so zwei monate elterngeld in wind geschossen und erst anspruch ab dem 3. monat gehabt.
Mitglied inaktiv
Ich war gestern bei meiner Krankenkasse...also Mutterschaftsgeld werde ich komplett bekommen...bis 31.12. zahlt mein Arbeitgeber "seinen Teil" und dann ab 01.01.08 bekomm ich alles von der Krankenkasse... Während dem Mutterschutz und während ich Elterngeld bekomme bin ich ganz normal über die Krankenkasse versichert :) Das war ja meine größte Sorge... Beim Arbeitsamt war ich auch, aber das war der totale Reinfall...aber bei mir das Arbeitsamt kann man auch total vergessen...
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...