Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, mein Problem ist etwas verzwickt, ich hoffe, Sie können mir trotzdem helfen. Im Dezember erwarte ich ein Kind. Seit Juli 01 bin ich krankgeschrieben, da mein AG mir die Arbeit zur Hölle gemacht hat. Die letzten Wochen über habe ich Krankengeld von meiner Krankenkasse bezogen. Am dem 16.11. beginnt nun mein Mutterschutz. Von der Krankenkasse habe ich erfahren, daß sie mir 25,- pro Tag zahlt (max. 750,-DM im Monat) und mein Arbeitgeber die Differenz zum Nettogehalt zahlen muß. Die Krankenkasse zahlt mir eine sogenannte "Abschlagszahlung" von 1.050,-DM im voraus (ca. 6 Wochen vor der Geburt). Laut der Kasse muß ich mich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und dafür sorgen, daß er mir die Differenz zu meinem Nettogehalt zahlt. Schließlich ist er laut §14 Mutterschutzgesetz dazu verpflichtet, sagt die Kasse. Meine Frage: Wann muß der AG zahlen? Zum Ende des Monats, wie das Gehalt normalerweise gezahlt wird, oder erst nach der Entbindung? Mein nächstes Problem: Der Betrieb, in dem ich angestellt bin, besteht aus mehreren Firmen (die im Grunde alle das gleiche machen). Eine Firma ist eine sogenannte "1-Mann-Firma" und ich bin die einzige Angestellte. Jetzt habe ich zufällig erfahren, daß diese eine Firma "aufgelöst" werden soll - was geschieht denn dann mit mir, meinem Anspruch auf Elternzeit, Mutterschaftsgeld (8 Wochen nach der Entbindung)? Muß der AG mir kündigen und wenn ja, kann er das einfach so? Kann ich denn auch als Arbeitslose, die ich ja dann wäre, Elternzeit nehmen und wie wäre ich krankenversichert? Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, daß frühere Kollegen und ich der Meinung sind, daß die Auflösung des Betriebes nur erfolgt, um mich "loszuwerden" - mein AG nimmt es mir unheimlich übel, daß ich schwanger geworden bin. Fragen über Fragen. Ich bin total durcheinander und habe wirklich Angst, was da auf mich zukommt. Wie soll ich mich, Ihrer Meinung nach, verhalten? Vielen Dank für Ihre Antwort, Svenja
Liebe Svenja, 1. Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht, es wird in der Regel zum Monatsende wie normales Gehalt ausgezahlt. Viele Ags zahlen es aber auch erst hinterher 2.Wenn der Betrieb eigenständig ist darf er Ihnen trotz SS kündigen, braucht aber die Einwilligung von der Behörde (in den meisten Buländern Gewerbeaufsicht). Dann sind Sie arbeitslos, aber nur dann, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Wenn Sie anerkannt arbeitslos sind, sind Sie auch beitragsfrei versichert. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Noch eine Frage: Da ich nun schon so lange krankgeschrieben bin, habe ich denn überhaupt Anspruch auf mein Nettogehalt (also 25,- pro Tag von der Krankenkasse für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung zzgl. Zahlung der Differenz bis zum Nettogehalt durch den Arbeitgeber)? Die Zeit über, in der ich jetzt Krankengeld erhalten habe, hat mein AG ja nicht für mich zahlen müssen. Wie sieht es also innerhalb der Mutterschutzfrist aus? Danke.
Liebe Svenja, Anspruch besteht wie bei allen SS! Gruß, NB
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