Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld bei Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschaftsgeld bei Minijob

Kiinmi

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Hallo, folgendes Problem/Frage: Meine Freundin und ich arbeiten beide in der gleichen Firma und erwarten beide unser zweites Kind, jeweils mit einem Abstand von ca 2 jahren. Wir haben beide zwischendrin nicht dort gearbeitet. Sie hat nun scheinbar wieder auf ihr damaliges Gehalt gerechnet das Mutterschaftsgeld von unserem Arbeitgeber bekommen. Ich habe zwischendrin nun aber auf 450,-basis in einer anderen Firma gearbeitet und bin bisher davon ausgegangen, dass ich deswegen auch insgesamt 450,- Mutterschaftsgeld pro monat bekomme. Meine Freundin hat ja aber nun deutlich mehr bekommen. Habe ich mir was das angeht nun selber ein Bein gestellt und bekomme jetzt gerade mal 1/3 von dem, was meine freundin bekommen hat? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie hätten die erste EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden können - wie es wohl Ihre Freundin getan hat, denn sie bekommt ja das volle MG. Sie haben das augenscheinlich versäumt . Mit dem Ninijob hat das nix zu tun. Wenn Sie noch im Mutterschutz sind, am besten schnellstens den ANtrag stellen. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Blöd, dass deine "Freundin" dir nicht gesagt hat, dass man die Elternzeit unterbrechen kann. Wenn sie unterbrochen ist, fällt man auf seinen alten Vollzeit-Vertrag zurück, geht zeitgleich in den Mutterschutz und bekommt das volle Mutterschaftsgeld. Schau dich mal im Forum danach um.... Gruß Sabine


Kiinmi

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Die zeit hatte ich ja noch. Entbindungstermin ist im August. Aber ich bin auf die 450,- jetzt angewiesen, steiger damit ja auch mein Elterngeld. Und vollzeit kann ich ja gar nicht arbeiten, weil ich mein kind betreue. Der unterschied bei uns beiden ist auch: - sie musste ihre elternzeit zwei wochen verlängern, damit es nahtlos mit dem mutterschutz über ging - ich habe jetzt meine elternzeit fast drei wochen verkürzt, so endet die am 5.7. und mutterschutz beginnt am 6.7.


Mitglied inaktiv

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Verstehe deine Frage nicht. Wenn du die laufende Elternzeit zum Tag VOR dem neuen Mutterschutz beendest, dann ist doch alles bestens. So sollte es doch sein. An dem Tag wo der neue Mutterschutz beginnt, würde dann dein "normaler" Vertrag greifen. Und entsprechend bekommst du dann das volle Mutterschaftsgeld. Beispiel, Elternzeit1 Ende am 31.07, Beginn Mutterschutz 01.08 = Volles Mutterschaftsgeld bestehend aus Arbeitgeber-Zuschuß UND Krankenkassenbeitrag. Das gilt aber nur dann, wenn die die Elternzeit wirklich beendest. Und da langt wie gesagt der Tag VOR dem neuen Mutterschutz. Vorher ist Blödsinn, ausser du hast vor bis dahin wieder voll zu arbeiten. Elterngeld wird allerdings bei euch beiden auf Grundlage des 450 €- Jobs gerechnet werden - was wohl auch geringfügig mehr als 300 € Mindestsatz herausläuft.


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