Kim78
Guten Tag, ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Im Juli 2012 habe ich mein erstes Kind bekommen und habe eine Elternzeit von drei Jahren beantragt.Jetzt bin ich erneut Schwanger und bekomme das 2. Kind im Dezember 2014. Seit April 2014 bekomme ich ALG 1, da mein Arbeitgeber mich nicht auf Teilzeit beschäftigen kann. Ich werde fristgerecht im Oktober die Elternzeit für Kind 2 bei meinem Arbeitgeber beantragen. Bekomme ich vom Arbeitsamt oder wem auch immer (Krankenkasse?) Mutterschaftsgeld? Muss ich das beantragen oder geht das automatisch? Vielen lieben Dank und herzliche Grüße. Kim
Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich vorzeitiger Beendigung bzw erst Verlängerung der Elternzeit: Derzeit bin ich in Elternzeit für mein 1.Kind. Ich habe für dieses 2 Jahre bis April 2015 beantragt. Nun bin ich erneut schwanger und das 2.Kind kommt Ende August 2015. Ich habe bisher immer nur Beispiele gefunden, wo man die Elte ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hab folgendes problem: Ich bin seit 08.05 krankgeschrieben, seit dem 20.06. sind die 6 wochen um, von 20.06 bis 17.07. bekomm ich krankengeld, ab den 18.07 bin ich in mutterschaft, von 01.06 bis 19.06 zahlt mein Arbeitgeber lohn und von 20.06 bis 30.06 krankengeld von der Krankenkasse Vom 01.07 bis 17.07 ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage und wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Ich bin in der 30 Woche Schwanger und seit dem 21.05.2015 Schwangerschaftsbedingt krank geschrieben. Mein Arbeitgeber hat letztes Jahr im Dezember Insolvenz angemeldet. Ich wurde zum 01.06.2015 von der Insolvenzverwaltung unwiderru ...
Guten Tag, wir erwarten am 12.9. unser erstes Kind. Den Wechsel in die für uns günstigere Steuerklasse konnten wir leider erst zum März vornehmen. Mein Mutterschutz beginnt am 01.08. (letzter Arbeitstag ist der 31.7.) Ist es möglich, für den August auf die Ausklammung zu verzichten um somit auf 6 Monate in der günstigeren Steuerklasse zu kommen ...
Hallo, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Mein Sohn ist im Oktober ein Jahr alt geworden. Nun bin ich wieder schwanger 24. SSW, beziehe Elterngeld plus und arbeite auf Minijob Basis bei meinem Arbeitgeber. Frage, habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld und wenn vom AG oder von der KK und wie geht es mit dem Elterngeld Bezug weiter? Bekom ...
Kann Elterngeld Plus (übrige zwei Monate, 17./.18. LM,04/05/2019) für das 1. Kind neben Mutterschaftsgeld fürs zweite Kind bezogen werden, wenn die Elternzeit fürs 1. Kind aufgrund der Geburt des zweiten Kindes vorzeitig beendet worden ist? Elternzeit und Elterngeld sind doch zwei rechtliche Gebilde, oder? Die Anrechnung des Mutterschaftsgelds beim ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im Dezember 2016 bekommen und habe für den Elterngeldbezug auf die Ausklammerung des Mutterschutz-Monats November 2016 verzichtet, damit das Elterngeld mit Steuerklasse 3 abgerechnet werden kann. Das ist auch so geschehen. Bis einschließlich Januar 2018 bekam ich Elterngeld. Von Februar bis Juni 2018 bin ich auf ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe heute eine Auskunft von meiner Sachbearbeiterin der EG-Stelle erhalten, die zwar für mich sehr schön wäre, die ich aber noch nicht so ganz glauben kann. Fakten: - Unser erstes Kind wurde am 08.08.2018 geboren, EZ habe ich für 3 Jahre angemeldet bei Bezug von Basis-Elterngeld - Stichtag für unser zweite ...
Liebe Frau Bader, ich stelle meine Frage jetzt nochmal weil ich diese leider nirgends mehr finden kann. Ich mache mir große Sorgen. Ich bin in der 17. SSW mit dem zweiten Kind. Mein Mann ist selbständig und freiwillig gesetzlich versichert. Leider bin ich seit dem 26.05.2020 krankgeschrieben, weil ich damals starke Herzprobleme hatte. Leider ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner