annegh
Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehend mit knapp 3 jähriger Tochter, die bei mir lebt. Ich muss in Kürze zu einer ambulanten OP in eine Praxis und werde danach für einige Tage ausfallen (darf nicht tragen, nicht schwer heben, muss ruhen usw.). Ich brauche dann den Kindsvater für die Betreuung und Pflege unserer Tochter. Dieser ist privat krankenversichert (Kind und ich sind gesetzlich) und hat keinen Tarifurlaub für dieses Jahr mehr. Sein Arbeitgeber würde ihm evtl. Sonderurlaub gewähren, wenn er vorweist, dass er zur Pflege seiner Tochter benötigt wird. Gibt es dazu eine Rechtssprechung? Das Kind und der Vater leben nämlich nicht in einem Haushalt. Eine Haushaltshilfe (fremde Person) kommt für die Betreuung nicht in Frage, da sich das Kind nicht von fremden tragen/betreuen lässt. Das wäre also keine Hilfe, sondern zusätzliche Belastung. In meiner Familie gibt es auch niemanden, der in Frage käme. Wie/was brauche ich, damit der Vater Sonderurlaub für die Tage bekommt?
Hallo, ich kenne es auch so, dass es geht - hängt aber von der Versicheurng ab. Kinderkrank gibt es bei privat Versicherten nicht Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Doch Haushaltshilfe, das kann Dein Ex dann übernehmen und sich seinen Lohn ersetzen lassen.
annegh
Das geht nicht, da er mit dem Kind verwandt ist. Zumindest, soweit mir bekannt ist. Bis zum 2. Verwandschaftsgrad gibt es keinen Lohnausgleich bei Haushaltshilfe. Ich bin noch in Elternzeit und bekomme daher auch keine AUB.
Sternenschnuppe
Das geht ganz sicher, haben es selbst durch.
allmountain
das ging bei mir über meine eigene (gesetzliche) Krankenkasse. Der Arzt hat mir eine Bescheinigung ausgefüllt für wie lange und wieviele Stunden am Tag ich Unterstützung brauche, ich selbst habe noch etwas ausfüllen müssen und dann blieb mein Freund und Vater des Kindes 6 Wochen als Haushaltshilfe zu Hause. Frag bei deiner Krankenkasse nach!!!
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