sunny4687
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich aktuell im zweiten Jahr Elternzeit ( bezahlt nur 12 Monate) und müsste ab 6.6.2019 wieder arbeiten. Jedoch bin ich wieder schwanger und würde ab 9.9.2019 in den Mutterschutz gehen. Dies habe ich meiner Chefin mitgeteilt. Dadurch würde sich für mich ja noch ein Urlaubsanspruch für die Monate Juni - Dezember 2019 (Ende Mutterschutz) ergeben. so das ich mit Resturlaub den ich noch habe soviel Urlaub nehmen könnte das ich bis zum Mutterschutz noch 7 Wochen arbeiten müsste. Evt werde ich aber krank geschrieben da ich aktuell Immer wieder Probleme habe. Zu meiner Frage meine Chefin rief gestern an und möchte das ich bis zum Mutterschutz 9.9 meine Elternzeit verlängere da sie es sich nicht Leisten kann als kleine Firma mir das zu zahlen. Muss ich mich darauf einlassen und auf mein ganzes Geld verzichten? Was für Konsequenzen hätte das auf mein Mutterschutz Geld? Zahlt die Kasse dann nur die 13 Euro und meine Chefin nichts? Und beim Elterngeld hätte es ja sicher auch Nachteile. Vielen Dank schon mal Lg Jenny
Hallo, Ihre Arbeitgeberin kann sie nicht zwingen, die Elternzeit zu verlängern. Sie können also nach Ende der ersten Elternzeit wieder arbeiten. Einen Anspruch darauf, den Urlaub zu nehmen in dieser Zeit, gibt es allerdings nicht. Der Arbeitgeber soll die privaten Interessen berücksichtigen, betriebliche Interessen muss aber deshalb nicht zurückstellen. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn du deine Elternzeit bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes verlängerst, bekommst du im Mutterschutz das Geld der Krankenkasse sowie den vollen Arbeitgeberzuschuss aus deiner Vollzeittätigkeit. Wenn du deine Elternzeit nicht verlängern willst musst du das auch nicht. Nach Ende deiner vereinbarten Elternzeit lebt dein alter Vertrag wieder auf und du gehst wieder arbeiten. Beim Elterngeld wäre es aber besser, dass du die Zeit von Juni bis September arbeitest bzw. Lohn durch den Urlaub erhälst, weil du sonst nur den Mindestsatz an Elterngeld erhalten würdest.
Ani123
Was ist mit dem Urlaub aus dem Mutterschutz vom 1.Kind? Hast du den schon genommen? Urlaub für Juni-Dezember 19 sind 42 Tage=8 Wochen+2 Tage. Vom 6.6.-8.9 sind es 13 Wochen+3Tage=68 Tage. 68 Tage-42 Tage=26 Tage. Du kannst dich bis zu 6 Wochen (30 Tage) krankschreiben lassen ohne ins Krankengeld zu fallen. Nach der oberen Berechnung brauchst du nur 26 Tage. Wenn du noch Urlaub vom 1.Kind hast, Resturlaub, Mutterschutz,.... dann nehme den zuerst und hänge nur den nötigen Urlaub aus 2019 an. Und sollte es dir im Urlaub schlecht gehen hole dir eine AU. Dann bekommst du den Urlaub wieder. Du hast immerhin 30 Tage AU-Möglichkeit. Vorteile nach der Methode: du hast keine Einschränkungen beim EZ. Ich denke, dass du vorher VZ gearbeitet hast. Nicht abändern lassen, denn so wird dein neues EG auch danach berechnet. Dennwenn du dich auf TZ runter stufen lässt werden die Monate Juni-September auch nur damit einbezogen und du bekommst nur Mutterschaftsgeld in TZ-Höhe. Mit der Methode denkst du zwar nur an Dich und zu deinem Vorteil. Ich würde das machen, den hier geht es um dich. Nimmst du EZ dann fällt die Zeit von Juni-Sept. als 0-Runde rein. Das kürzt das EG. Beendest du die EZ bzw. nimmst sie nur bis zum 8.9. so bekommst du wieder volles Mutterschaftsgeld (außer es gab eine Vertragsänderung). Für dein AG ist die Variante vorteilhaft, weil er deine Stelle weiterhin bzw. neu besetzen kann. Bei der obrigen Methode kann er das nicht. Da muss er dir deinen Arbeitsplatz frei halten. Was du nicht machen solltest, deinem AG mitteilen, dass du nach dem Urlaub in die AU gehen wirst. Das geht ihm auch gar nichts an. Falls du ohne AU auskommen möchtest, dann nimm nur EZ für die o.g. verbliebenen 26 Tage, welche nach dem Urlaub noch übrig sind. Dann hast du nur die Zeit als 0-Runde und nicht 3 Monate.
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