Romys-mama
Hallo, ich habe eine kurze Frage. Mein Sohn ( lebt bei mir, der Vater zahlt Unterhalt ), benötigt nun wahrscheinlich eine Brille. Habe ich ein Recht darauf, dass der Vater sich an den Kosten beteiligt? Wenn ja,bin ich gezwungen das günstigste bzw. das Kassenmodell zu nehmen? Freiwillig wird er höchstwahrscheinlich nichts dazu geben... Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, dies zählt als Sonderbedarf, der Vater muss sich daran beteiligen. Aber eben nur an dem, was nötig ist. Aber, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Kinderbrillen nicht zu teuer sind. Liebe Grüße NB
Soie
Eine Brille zäht zum Sonderbedarf und kann beim Unterhaltspflichtigen geltend gemacht werden.
Berlin!
Ja, es handelt sich in aller Regel um Sonderbedarf. Was die Höhe angeht: geschuldet wird, meine ich, nur ein Kassenmodell und günstige Gläser. Willst Du etwas schickeres und bessere Gläser, dann mußt Du vermutlich die Differenz selbst zahlen. Die Beteiligung des Vaters wird anhand des Kassenmodells berechnet. Zu überlegen ist, ob dann jede weitere Brille auch Sonderbedarf ist. Bei Kindern müssen die Brillen Regelmäßig ausgetauscht werden, da man sie ja nicht auf Zuwachs kaufen kann, die müssen passen. etwa ein Mal im jähr wird eine neue Brille gebraucht (grob geschätzt).
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