mellomania
frage für eine freundin. sie hat mit dem kv das gemeinsame sorgerecht aber das alleinige ABR. Kind geht mit meinem sohn in die 2. klasse. jedesmal, wenn sie einen termin mit der lehrerin macht (kommt nicht all zu oft vor) wird automatisch!! der kv (der weiter weg wohnt) dazu eingeladen. sie kann nie alleine mit der lehrerin reden, weil eben imme der kv dazugeholt wird. die schule sagt das wäre so vorgeschrieben. ist das tatsächlich so? gibt es da ein rechtsgrundlage? zum kinderarzt geht er doch auch nicht mit...er hat den jungen alle zwei wochen freitag bis sonntag und ab und an dienstag. er wohnt weiter weg...
Hallo, das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass man alle wesentlichen Entscheidungen gemeinsam trifft. Und das setzt eben auch voraus, dass man über alle wesentlichen Fragen informiert ist. Deshalb hat die Schule recht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich habe zwar keine rechtliche Begründung, denke aber das ist normal und richtig so. Der Vater hat schließlich das Recht über alle Belange des Kindes informiert zu werden. Bei zusammen lebenden Eltern kann man davon ausgehen dass der anwesende den anderen über die Inhalte des Gesprächs informiert. Bei getrennten Eltern ist dies meist nicht der Fall. Nur Schulsozialarbeiter und Psychologen unterliegen der Schweigepflicht, dh das Kind darf entscheiden ob und welches Elternteil informiert wird. Jeckyll PS will die Mutter alleine mit der Lehrerin kommunizieren, rate ich zu einem Telefonat fals die Lehrerin das anbietet
ALF0709
Nur wenn sie das alleinige hätte, würde er nicht dazu geholt. Arztbesuche reicht, wenn sie dabei ist. Aber wenn es um wichtige Entscheidungen wie OP etc. geht, muss auch er einwilligen.
Mitglied inaktiv
in der schule meiner tochter (allerdings gym) wird es so gehandhabt, dass sich das getrennte elternpaar auf einen hauptansprechpartner einigt. dieser bekommt dann alle informationen, man geht davon aus, dass dieser dann weiterleitet. zu lehrerterminen kann dann der hauptansprechpartner allein oder zu zweit kommen.
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