Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Müssen wir Unterhalt an unseren Sohn zahlen?

Frage: Müssen wir Unterhalt an unseren Sohn zahlen?

Karin69

Beitrag melden

Hallo Fr.Bader, unser Sohn (18) hatte eine Lehre als Koch begonnen diese aber im gegenseitigen Einverständnis mit dem Ausbildungsbetrieb beendet. Nun hat er eine Arbeitsstelle bei einer Dienstleistungsfirma wo er aber allerdings sehr unregelmässig hingeht. Er liess sich den ganzen Monat Dezember krankschreiben und erhielt vom HA eine Überweisung zum Phsychologen.Unser Sohn hat sich bis jetzt aber nicht um einen Termin gekümmert.Nun ist er zuhause und wir wissen nicht ob das mit seinem Arbeitgeber so abgesprochen ist zwecks unbezahltem Urlaub vielleicht. Auf Nachfrage meinerseits wann er denn gedenke wieder arbeiten zugehen gibt er als Antwort er wisse es nicht.Wir sehen es aber nicht ein ihn darin weiterhin zu unterstützen da er auch noch zuhause wohnt und wir ihm das so nie vorgelebt haben. Mein Mann ging bis zur Rente arbeiten und ich selbst stehe immer noch in einem Arbeitsverhältnis..Was und wie können wir uns dagegen wehren?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, er hat einen Anspruch, wenn er sich darum bemüht, eine Ausbildung zu erlangen. Wenn nicht, dann nicht. Wenn er tatsächlich ein psychologisches Problem hat und deshalb eine Tätigkeit nicht ausführen kann, wird der Anspruch bestehen bleiben. Liebe Grüße NB


Mamamaike

Beitrag melden

Hallo, da fahrt ihr aber heftige Geschütze auf. Aus der Kürze des Textes geht es nicht hervor: Habt ihr schon in Ruhe und ohne Vorwürfe mit ihm gesprochen? Geht es euch und Prinzip, oder ist eure finanzielle Lage nicht so, dass eine weitere Unterstützung möglich ist? Wenn er eine Überweisung zum Psychologen hat: Liegt es vielleicht an seiner psychischen Verfassung, dass er sich nicht um einen Termin kümmert/kümmern kann? Du "sollst" diese Fragen natürlich nicht hier beantworten, aber vielleicht bringt euch das einer Lösung näher? Grundsätzlich ist es so, dass Eltern bis zum Abschluss einer Erstausbildung finanziell verantwortlich für ihr Kind sind. Da gibt es sicher auch Grenzen, aber wo die Zumutbarkeit liegt, wird von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Viele Grüße


Karin69

Beitrag melden

Ja wir haben schon versucht mit ihm in Ruhe zusprechen und dass er nicht in der Lage ist sich selbst einen Termin zumachen ist auch nicht richtig.Ich hätte Fr.Bader die Frage nicht gestellt wenn wir nicht schon alles uns mögliche versucht hätten.Was die Frage zu unserer finanziellen Situation angeht werd ich mich hier jetzt nicht dazu äussern.Bin aber der Meinung ob man das jetzt finanziel stemmen kann oder nicht,daß man trotzalledem nicht verpflichtet sein kann die „Faulheit“ seiner Kinder zu unterstützen.Nächte lang durchzocken aber nicht arbeiten das soll ok sein??Da sage ich ganz deutlich NEIN !


KielSprotte

Beitrag melden

Jeder ist letztlich das Produkt seiner Erziehung. Gegenfrage; soll die Allgemeinheit dafür verantwortlich sein? Nein!


MamaausM2

Beitrag melden

Ihr habt doch ein viel größeres Problem, als dass ihr ihm Geld/Unterhalt geben müsst. Seine Krankenversicherung z.b., Wegfall Kindergeld, evtl hat er gar keinen Vertrag bei der Dienstleistungsfirma....


cube

Beitrag melden

Grundsätzlich müssen Eltern die Erst-Ausbildung/Studium finanzieren. Sogar, wenn man diese abbricht und sich neu orientiert. Aber: soweit ich weiß, gibt es hier Einschränkungen. Ist die Ausbildung (ob Lehre oder Studium) bereits zu mindestens 2/3 oder mehr abgeschlossen, sind die Eltern raus bei einem Wechsel/Abbruch. Orientiert sich Kind vorher um, gilt dass als "jeder macht mal Fehler" (platt gesagt). Dann sind die Eltern weiterhin verpflichtet. Aber auch hier gilt: Kind muss sich innerhalb von x Monaten neu orientieren bzw. neue Ausbildung begonnen haben. Es muss also der ernsthafte Wille erkennbar sein. "beiderseitiges Einvernehmen" - was heißt das? Er wollte nicht mehr/es hat nicht gepasst/man wollte ihm kündigen/Betrieb schließt oder was genau? Auch das könnte im Zweifel wichtig sein. Hat er sich bei der Zeitarbeitsfirma angemeldet, weil er gar keine Ausbildung mehr machen will oder bis er eine neue gefunden hat? Jetzt kommt ja beim hinzu, er hat sich bei einer Firma angemeldet, ist aber aktuell krank. Mit Überweisung zum Psychologen. Ich denke, das wird wieder eine Ausnahme sein, bei der die Grundsatzregelungen nicht gelten. Also im Zweifel seid ihr eher noch Unterhaltspflichtig - und sei es nur, weil er aktuell nicht arbeitsfähig ist und sich daher nicht neu orientieren kann. Da er noch bei euch wohnt, wird der Hauptteil des Unterhaltes ja als Kost & Logis erfolgen. Was habt ihr vor? Ihn rauszuwerfen? Oder ihm innerhalb eurer Wohnung/Haus kein Essen mehr mit zu kochen/zu kaufen etc? Ist ernstgemeint: da er noch bei euch wohnt, zahlt ihr ja vermutlich keinen Barunterhalt an ihn. was wollt ihr ihm also an Unterhalt streichen? Aber davon mal ab: im Zweifel für den "Angeklagten" - 1 Monat AU bekommt man idR nicht, wenn es so gar keinen Grund gibt. Schon gar nicht auf Wunsch ("krankschreiben lassen") - oder kennt er den Arzt persönlich und da wird gemauschelt? Eine Überweisung zum Psychologen bekommt man auch nicht so ohne Weiteres. Meinst du nicht, seine Antriebslosigkeit lieget genau an der Depressiven Verstimmung oder ausgewachsenen Depression? Und bitte jetzt nicht sagen "da hat er gar keinen Grund zu" - die meisten Menschen haben für Außenstehende keinen Grund, depressiv zu sein und sind es dennoch. Nächtelang durchzocken kann auch genau Anzeichen für eine Depression sein - sich aus der in die virtuelle Welt flüchten. Da hat man alles unter Kontrolle und wirklich etwas unwiderruflich verbocken kann man da auch nicht (wie zB die Ausbildung?). Ich verstehe eure grundsätzliche Meinung, reine Faulheit nicht unterstützen zu wollen - aber ich hab hier auch eher den Eindruck, das ist die klassische Situation: ein Mensch kommt mit seinem Leben gerade nicht so klar, wie er das selbst vermutlich auch gerne hätte - und alle anderen machen Druck, weil man doch einfach nur mal machen müsste.


Karin69

Beitrag melden

Hallo, Nein wir machen keinen Druck.Nach dem Abbruch der Ausbildung wollte er keine neue beginnen.Ich sollte vielleicht noch dazu schreiben dass unser Sohn vor einigen Monaten äusserte dass „nur“ die Gesellschaft wolle dass man arbeitet und er schon sehr lange davon geredet hat dass es sich mit H IV auch gut leben lassen würde.Es war zu seiner Schulzeit schon sehr schwuerig ihn dazu zubewegen diese zu besuchen denn er war der Meinung dass man dort nix fürs Leben lernt. Ihr habt macht es euch einfach mit eueren Äusserungen da ihr nicht die komplette Situation kennt.Oder ist einer von euch auch in einem solchen Fall??Was unsere Erziehung angeht denke ich das haben wir nicht so falsch gemacht.Perfekt ist keiner und jeder macht Fehler auch in der Erziehung.Was uns nur so wütend macht ist dass er sich zu nichts äussert aber sagt er wisse was er tun würde.


peekaboo

Beitrag melden

Dann würde ich ihn wirklich vor vollendete Tatsachen stellen und ihn rauswerfen. Klar ihr seid ihm unterhaltspflichtig und das würde ich genau ausrechnen lassen. Ich habe zwei Bekannte bei denen das so passiert ist. Der eine Sohn hat nach einer null Bock Phase eine Ausbildung angefangen und steht echt ziemlich gut da und der andere ist letztendlich auch seinen Weg gegangen. Daheim gab es nur noch Zoff und Streit (soweit ich beurteilen kann waren die Kinder einfach nur faul").Manchmal muss man vielleicht auch vor vollendete Tatsachen gestellt werden, um den nächsten Schritt zu gehen. Wie schon gesagt ich würde halt erst prüfen lassen ob wir nicht wirklich in einer Depression hängt. Vielleicht hilft es ja auch, wenn man ihn mal zu einem Arbeitsvermittler oder wenn er noch ein Jugendlicher ist zum Jugendamt mitnimmt,. Oft ist es so das man die "alte Leier" der Eltern nicht mehr hören kann und auf stur schaltet.


auf der Reise

Beitrag melden

Bitte unterscheiden zwischen Faulheit und psychischen Problemen. Zocken, Eltern durch Nicht-Antworten hilflos machen oder auf die Palme bringen usw. ist noch kein Hinweis auf Faulheit - kann alles sein. Ja, ich kenne beruflich mehrere und kannte privat einen solchen Fall. Oft ist die Gratwanderung schwierig, einen respektvollen und wohlwollenden, zugleich angemessenen Druck (v.a. nicht zu viel) aufzubauen. Wenn es um psychische Probleme geht, wäre mit großer Wahrscheinlichkeit respektvoller und wohlwollender, angemessener Druck *zur Vereinbarung eines Termins beim Psychologen* hilfreich. Den Termin sollte er selbst ausmachen, klar, aber vielleicht könnt Ihr insoweit mit ihm sprechen: Ihr sagt kurz und klar, was Ihr wollt und warum *Euch* das ein Anliegen ist (kein "du solltest... und das ist gut für Deine Zukunft... und wie willst du denn mal Arbeit finden" oä)... Ihr bietet an, ihm beim Terminausmachen zu helfen (das ist tatsächlich oft nicht ganz simpel bis frustrierend, auch gibt es meist lange Wartelisten - Ihr könntet Euch zB mal selbst schlau machen, wie man überhaupt Psychologen vor Ort findet... und ihm *anbieten*, das mit ihm zu teilen - aber *er* entscheidet, ob er will)... andererseits könnt Ihr sachlich (angemessene) Konsequenzen vereinbaren, falls seinerseits nix passiert. Überlegt, Euch auch Unterstützung zu suchen, falls psychische Probleme Euch eher fremd sind - zB Antriebslosigkeit, Ängste, Versagensängste usw. sind für viele gesunde Laien schwer einzuschätzen, da wird dann gut gemeint oder aus hilflosem Ärger auf eine Weise reagiert, die dem Betroffenen leider nicht weiter hilft, was die Laien noch weiter frustriert. Fazit: Es geht ja vermutlich nicht nur um Unterhalt, sondern generell darum, wie Ihr Euren Sohn unterstützen könnt... damit er ins Tun kommt. Ihr habt zwar nur noch begrenzten Einfluß auf einen Volljährigen, aber sucht Euch fachliche Unterstützung, wie Ihr den am besten nutzt.


auf der Reise

Beitrag melden

Vielleicht hast Du den Faden ja noch abonniert. Ich stieß vorhin auf den Artikel hier - auch gerade den letzten Absatz - und mußte an Deine Frage denken: https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/wie-lange-muessen-eltern-fuer-erwachsene-kinder-unterhalt-zahlen_220_542082.html


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Fr. Bader,   der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht.    Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter (volljährig) wollte den Unterhalt rückwirkend einklagen von Ihrem Erzeuger.  Nun wurde ihr mitgeteilt, dass es nicht möglich sei. Der Erzeuger war bereits in der Schwangerschaft gewalttätig und nach der Geburt noch schlimmer. Er nahm Drogen und war mit dem Baby überfordert (rastet aus beim Schreien). Nac ...

Situation: Gemeinsames ABR, gemeinsames SR. Kind und Mutter mit Partner - Umzug von Berlin nach Brandenburg. Kind darf die Schule in Berlin weiterhin besuchen. Nun werden aber Hort- und Mittagessenkosten fällig. Muss der Vater sich zusätzlich zum Unterhalt nun an den Kosten beteiligen?

Hallo, mein Ex-Partner und ich leben aktuell in Trennung. Mein Ex-Partner ist Doppelstaatler (Deutsch/Thai) und lebt seit der Trennung in Thailand. Zum Hintergrund muss ich sagen, dass wir uns eigentlich immer gut verstehen und auch unsere Trennung so fair und stressfrei wie möglich gestalten. Im März ist nun unser Scheidungstermin (einvernehml ...

Guten Abend Frau Bader, wie verhält es sich mit dem Unterhalt den der Kindesvater zahlt, wenn ich mit einem unserer Kinder zur Mutter Kind Kur fahre und das andere Kind so lange bei ihm lebt? Macht es einen Unterschied ob mein Kind ( mit mir) in eine Reha geht oder wir zwei zur Kur fahren? Ganz lieben Dank für Ihre Zeit und viele Grüße 

Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...

Guten Tag,  ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...

Sehr geehrte Frau Bader,  mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist.  Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög.  Das Kind lebt ...

Hallo,  Mein Kind 17J.macht zur Zeit ein FSJ, beide Elternteile sind damit einverstanden. Es bekommt 300 Euro Taschengeld und 150 Euro Ersatzleistungen (für Unterkunft und Verpflegung) in wieweit wird dies bei der Höhe des Unterhaltes berücksichtigt? Gibt es einen Freibetrag der dem Kind zur Verfügung steht?  Über Hilfe bei der Frage würde i ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann zahlt an die Kindsmutter für seine Tochter Unterhalt. Allerdings bekommen wir für unseren Sohn seit paar Monaten Kindergeld + Kinderzuschlag.  Wird dadurch der Unterhalt an seine Tochter mehr, da wir den Zuschlag erhalten für unseren Sohn? Freundliche Grüße