Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob im 2. Jahr der EZ und trotzdem EZ vorzeitig beenden wegen erneuter SS?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Minijob im 2. Jahr der EZ und trotzdem EZ vorzeitig beenden wegen erneuter SS?

mobell

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Hallo, leider ist meine Frage von vor ca. 2 Wochen verschwunden...also hier ein neuer Versuch mit der Bitte um Beantwortung :-): unser Kind ist am 07.03.14 geboren, ich habe 2 Jahre EZ beantragt. Am 15.3. diesen Jahres habe ich einen Minijob angetreten und kurz davor erfahren, dass ich erneut schwanger bin, ET 11.11.2015. Nun meine Fragen: - kann ich bei meinem eigentlichen AG (der Minijob bei einem anderen AG ist genehmigt!) die EZ vorzeitig zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden? Steht mir dann mein altes Gehalt für die Zeit des Mutterschutzes zu? - muss ich den Minijob hierzu kündigen oder darf dieser trotzdem parallel laufen? Wie verhält es sich hier dann mit dem Mutterschutz? - wie berechnet sich das Elterngeld in diesem Fall? - wann muss ich Bescheid geben, dass ich schwanger bin? Habe Angst, deshalb in der Probezeit gekündigt zu werden... Vielen lieben Dank, schöne Ostern noch und herzliche Grüße!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie kònnen beim alten AG am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beim alten Ag die EZ beenden - dann bekommen Sie den vollen Lohn 2. Beim Minijob kommt es darauf an, was vereinbart ist. Wenn der Job unbefrstet ist, geht das 3. Das EGberechnet sich nach den Einkùnften der letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit MG u EG. Liebe Grùsse NB


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