Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob beim Elterngeld als Brutto eingerechnet

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Minijob beim Elterngeld als Brutto eingerechnet

steffilottchen

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Guten Morgen, bei meinem Elterngeldbescheid wurde mein Minijob über 450€ einfach auf mein Brutto vom Hauptjob draufgeschlagen und daher das Elterngeldnetto vom Gesamtbrutto berechnet. Im Brutto-Netto-Rechner ist das Gesamtbrutto in etwa 200€ weniger netto als die beiden Nettos, die ich tatsächlich erhalten habe, separat. Die Dame vom Amt ist zwar sehr nett, aber dahingehend uneinsichtig. Was den Einbezug der 12 Monate vor der Geburt angeht, nimmt sie auf Nachfrage den Monat direkt vor der Geburt, statt den 13. im letzten Jahr (der Antrag sagt ja eigentlich auch die 12 Monate vor der Geburt, sie hat aber den 13. nachgefordert und auch einbezogen), weil ich im Feb. 2016 trotz Mutterschaftsgeld mehr verdient habe als im Feb. 2015, sie ist also nicht starrsinnig, aber beim Minijob schon. Sehen Sie hinsichtlich des Minijobs Chancen bei einem Widerspruch? Immerhin hatte ich diesen 9 Monate vor der Geburt. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das wird pauschalisiert berechnet. Wenn Sie meinen, es ist unrichtig, würde ich Widerspruch einlegen - dann rechnet der Vorgesetzte Liebe Grüße NB


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