Mitglied inaktiv
Hallo, wie kann ich vorgehen, wenn meine Arbeitgeberin (400.-Euro-Job in einer Anwaltskanzlei) sich dagegen wehrt, die Feiertage, welche auf meine vereinbarten Arbeitstage fallen, zu bezahlen? Ihre Aussage dazu "Bezahle nur die tatsächlich geleisteten Stunden". Wir haben vor Arbeitsantritt leider nicht über diesen Punkt gesprochen, da ich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften einfach unterstellt habe. Bin für eine Tip dankbar, da mir der Job ansonsten recht gut gefällt.
Mitglied inaktiv
Hallo! Immer das gleiche mit Anwälten. Manche müßten es doch echt besser wissen. Also hier habe ich Dir mal was rausgesucht, aber ohne dies durchzuboxen ohne Ärger, mußt Du Dir gut überlegen. Zustehen tut es Dir jedenfalls: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer: bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung in Höhe des ihm zustehenden regelmäßigen Arbeitsentgelts leisten, bezahlten Erholungsurlaub gewähren, d.h. Freistellung von der Arbeitspflicht mindestens für die Zeit des gesetzlichen Mindesturlaubs (vier Wochen), für Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt fortzahlen und bei persönlicher Arbeitsverhinderung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit das Arbeitsentgelt weiterzahlen. Beispiele: nicht verschiebbarer Arztbesuch, eigene Hochzeit, schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen, Tod des Ehepartners, gerichtliche Termine. Siehe auch: www.minijobzentrale.de Gruß Daniela
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