Frage: Mietverhältnis

Hallo, wir haben im September 2004 ein Haus bezogen, mit der Absicht es bis Juli 2006 eventuell zu kaufen. Das teilten wir auch dem Eigentümer schriftlich mit. Wir haben bereits einiges an Geld in dieses Haus investiert.Im Laufe der Zeit mußten wir jedoch eine ganze Menge an Mängeln feststellen. Das Haus ist ca. 50 Jahre alt und wurde 1995 und 2004 mit ganz einfachen Mitteln und sehr schlampig vom Vermieter saniert. Als es nun um die Finanzierung ging hat man uns darauf aufmerksam gemacht, dass das Haus das Geld nicht wert ist und wir einen Neubau günstiger finanziert bekommen als dieses alte Haus, indas noch kräftig investiert werden müsste. Wir haben uns also zum Neubau entschieden. Meine Frage nun, kann ich die festgestellten Mängel dem Eigentümer mitteilen und dann die Miete mindern? Wir haben vom Vormieter einen Brunnen der sich auf dem Grunstück befindet gegen Geldleistung übernommen. Bekommen wir das Geld vom Eigentümer wieder oder müssen wir notfalls den Brunnen sogar entsorgen? Kann der Eigentümer uns belangen, weil wir jetzt nicht mehr kaufen werden?

Mitglied inaktiv - 27.12.2005, 20:30



Antwort auf: Mietverhältnis

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen r-u-b Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2005



Antwort auf: Mietverhältnis

Hallo, hie rgeht es eigentlichn ur um Themen rund ums Baby/Kleinkind/Kind. Wegen der Mängel - schreibe den Vermieter an, setze eine Frist, bis wann die behoben sein sollen, drohe gleichzeitig mit Mietminderung und mindere dann die Kaltmiete. Mach Dich aber vorher schlau, wieviel Du mindern darfst!!!! Wegen dem Rest habe ich keine Ahnung. Nicole

Mitglied inaktiv - 27.12.2005, 21:14



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