Mitglied inaktiv
Hallo, mein Ex-Ehemann hat insgesamt 3 Kinder (11,10 mit einer anderen) 1 mit mir (6 Jahre). Ist vom Unterhalt her ein Mangel-fall, es wird per Lohnpfändung 164,15 € an mich gezahlt (Beistandschaft b. Jugendamt, Titel liegt vor). Ist es möglich, den Herrn Erzeuger auf den Differenzbetrag zwischen der monatl. Zahlung und der Düsseldorfer Tabelle ( 157,85 €)zu verklagen? Danke, MfG
Hallo, ????? für eine Lohnpfändung muss doch schon ein Titel da sein. Und mehr wird eh nicht gehen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich denke Sie können froh sein, dass sie überhaupt etwas bekommen, bei soviel unterschiedlichen Kindern und Müttern. Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf den Dach,wenn er eine Insolvenz anmeldet, muss er evtl., gar nix mehr bezahlen.....kenne seine Geldsituation nicht. lg
Mitglied inaktiv
Tja, Problem ist nur, er verdient mehr als er bzw. sein Arbeitgeber angiebt. Geld für diverse Autorestaurationen ist fakto da. Sollte er doch lieber erstmal für die Kinder zahlen. Außerdem sind es nur 3 Kinder und 2 Mütter ;-) LG
Mitglied inaktiv
Wenn Du das beweisen kannst, macht sich der AG auch strafrechtlich haftbar. Mein AG würde so was nie machen.. Dann ist echt dreist, könnt Ihr dann nicht irgendwie packen? lg
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