Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mache ich mich strafbar, wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende um in Beschäft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mache ich mich strafbar, wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende um in Beschäft

IrynaK

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Hallo, Ich habe folgende Frage: Ich bin in der Elternzeit von 1. Kind. Nun bin ich mit 2. Kind schwanger. Mache ich mich strafbar, wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende um in Beschäftigungsverbot zu gehen um mein Gehalt wieder zu bekommen? Währen der EZ-Verlängerung war ich schon schwanger, nur wusste ich nicht davon. Hätte ich es nicht verlängert, würde ich automatisch ins BV gehen. Kann ich EZ Verlängerung nichtig machen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, problem ist doch, dass Sie die EZ beenden wollen, u im BV Lohn zu bekommen. Ja, das halte ich strafrechtlich für fragwürdig. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ja, damit machst Du Dich des Betruges strafbar. Ein BV ist dafür da um Schwangere nicht zu benachteilen und nicht um sich zu bevorteilen. Einzig zum neuen Mutterschutz darf die Elternzeit beendet werden.


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