Hallo, ich bin nicht sicher, ob ich mit Steuerfragen bzgl. Elterngeld hier richtig bin, aber ich versuchs einfach mal. Meine Frau ist im 4. Monat schwanger und hat bis zum 13.12. nicht gearbeitet (war in dreijähriger Elternzeit). Gemäß den neuen Richtlinen zur Elterngeldberechnung wird nun die Steuerklasse herangezogen, in der sie während des Bemessungszeitraumes überwiegend war. Bei vorangegangener 12monatiger Beschäftigung heißt das, dass man mindestens 7 Monate in der anzurechnenden Steuerklasse sein müsste. Nun ist meine Frau aber ja nur knapp 6 Monate vorher beschäftigt - wie werden die Monate ohne Beschäftigung gewertet? Lohnt es sich für sie noch, nun in eine möglichst günstige Steuerklasse zu wechseln?
von always1 am 08.01.2013, 12:50